Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 15. September 2005
16. Keine Haushaltskonsolidierung auf Kosten von Kindern und Eltern - stärkere finanzielle Beteiligung des Landes Hessen an Kinderbetreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangeboten
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 1.9.2005, DS I (A) 885
Az: 000-0002-01/0604#0801/2005
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung weist den Erlass des Hessischen
Innenministers vom 3. August 2005, veröffentlicht im Staatsanzeiger
Nr. 34 / 2005, wonach Kommunen mit einem defizitären Haushalt von Eltern
kostendeckende Beiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen verlangen
sollen, zurück und fordert den Hessischen Innenminister auf diesen
zurückzunehmen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet, dass sich das Land Hessen
finanziell stärker an der Bereitstellung eines hochwertigen und
bedarfsgerechten Betreuungs- Erziehungs- und Bildungsangebotes aller
Alterstufen beteiligt. Mit Vorlage eines neuen Kindertagesstättengesetzes ist
eine Regelung über verbindliche Betriebskostenzuschüsse des Landes zu
treffen.
3. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, denjenigen
Empfehlungen des Landesrechnungshofes, die Kosteneinsparungen im
Kitabereich durch Qualitätsverschlechterungen vorsehen, nicht zu
entsprechen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Kooperationsvereinbarung
zwischen der Mathildenschule und der benachbarten, aus HEGISS-Mitteln
errichteten, Kindertagesstätte als sinnvollen Schritt zur Entwicklung von
gemeinsamen Bildungsansätzen in Kindergarten und Schule. In diesem
Zusammenhang ist auch die Teilnahme der beiden Einrichtungen am
Einführungsprojekt zum Bildungs- und Erziehungsplan des Landes sinnvoll.
Die Stadtverordnetenversammlung erwartet eine finanzielle Beteiligung des
Landes zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen, zur Differenzierung
der Gruppengrößen und zur Evaluierung im Modellprojekt.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 16.09.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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