Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2005

 

15.      Förderung des Radverkehrs
Antrag DIE LINKE. vom 1.11.2005, DS I (A) 907
Az: 000-0002-01/0634#0837/2005
Änderungsantrag SPD, B`90/Grüne und FWG vom 16.11.2005, DS I (A) 907/1
Az: 000-0002-01/0634#0852/2005


Beschlusslage:

DS I (A) 907/1

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten es gibt das Abstellangebot für Fahrräder in Offenbach zu verbessern.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 907/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Ursprungsantrag wird wie folgt geändert:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, welche Möglichkeiten es gibt das Abstellangebot für Fahrräder in Offenbach zu verbessern.

DS I (A) 907
Durch Annahme der DS I (A) 907/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 907:

Die Stadtverordnetenversammlung erwartet vom Magistrat die schrittweise Förderung des Radfahrens in der Stadt. Im Bereich des Abstellangebotes für Fahrräder sollen zunächst folgende Verbesserungen verwirklicht werden:

1. Die besonders belasteten Anlagen (Bügel) im  südlichen Bereich der
    S-Bahn-Haltestellen „Kaiserlei“, „Offenbach-Ost“ und „Marktplatz“ werden
    erweitert.

2. An anderen zentralen Anlaufstellen für Radfahrerinnen und Radfahrer
    werden die Angebote erweitert bzw. neu angelegt (z.B. AOK, Justizzentrum,
    Agentur für Arbeit, Stadion, Klinikum).

3. Am Rathaus ist das gemischte Parken von Fahr- und Motorrädern zu
    entflechten, indem ein nahe gelegener Motorradparkplatz angeboten wird.

4. Über die Möglichkeit einer Aufstellung von Fahrradboxen an zentralen Stellen
    sind die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen zu ermitteln.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 18.11.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung