Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2001 - 2006


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2005

Eing. Dat. 24.11.2005

 

Nr. 916

 

Dez.: II (Amt 60)

 

 

Bebauungsplan Nr. 528 B
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 528A mit der Bezeichnung
„Berliner Straße / Pirazzistraße“
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 439/05 vom 23.11.2005, DS I (A) 916

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Der Bebauungsplan Nr. 528 A soll mit folgendem Ziel geändert werden:

 

    Der als MK-Gebiet (Kerngebiet) im Bebauungsplan festgesetzte Bereich entlang der
    Berliner Straße und des Goetheringes soll ausschließlich zentralen Einrichtungen der
    Wirtschaft und der Verwaltung vorbehalten bleiben. Hierzu sind entsprechende
    Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen. Die sonstigen Nutzungsein-
    schränkungen bleiben erhalten.

 

    Die Fläche entlang der Bernardstraße (MI-Gebiet – Mischgebiet –, Plangebietsteil 3)
    soll im Sinne einer Stärkung der Wohnnutzung entwickelt werden. Hierzu sind
    entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

    Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 528 B.

 

2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB der Bebauungsplan-
    änderung entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des rechtskräftigen
    Bebauungsplanes Nr. 528 A.

 

    Er ist umgrenzt:

 

    im Norden: durch die nördliche Seite der Bernardstraße

 

    im Osten: durch die östliche Seite der Pirazzistraße

 

    im Süden: durch die südliche Seite der Berliner Straße

 

    im Westen: durch die westliche Seite des Goetheringes

 

    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist in
    beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

Begründung:


Zu 1.:

 

Das zu ändernde Plangebiet am Knotenpunkt Berliner Straße / Goethering liegt an der  wichtigen Entwicklungsachse Berliner Straße zwischen den Entwicklungs-schwerpunkten Kaiserleigebiet und Innenstadt. Dieser Bereich stellt einen wesentlichen Standort für die Ansiedlung zentraler Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung innerhalb des Stadtgebietes von Offenbach dar. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll dieses Entwicklungsziel gesichert werden.

Mit der Stärkung der Wohnnutzung im rückwärtigen Bereich entlang der Bernardstraße soll das Planungsziel einer stärkeren Ausrichtung des Nordends auf die Wohnfunktion insgesamt gestützt werden.

Zu 2.:


Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem räumlichen Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 528 A.

Anlage:
Übersichtsplan mit Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches