Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 25.11.2005
Eing. Dat. 24.11.2005
Nr. 917
Einrichtung von Guthabenkonten
Antrag DIE LINKE. vom 24.11.2005, DS I (A) 917
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird verpflichtet, unverzüglich die Magistratsanfrage vom 24.5.2005
betreffend die Einrichtung von Guthabenkonten zu beantworten.
2. Der Magistrat wird ferner verpflichtet mitzuteilen, warum er die Magistratsanfrage
vom 24.5.2005 nicht binnen der in § 40 der Geschäftsordnung der Stadt-
verordnetenversammlung vorgesehenen Frist von 4 Wochen beantwortet hat.
Begründung:
Durch die Magistratsanfrage unserer Fraktion vom 24.5.2005 wurde der Magistrat aufgefordert fünf Fragen über die Einrichtung von Guthabenkonten zu beantworten. Seitdem sind sechs Monate vergangen, ohne dass die Magistratsanfrage beantwortet wurde.
Dies stellt eine Verletzung der Rechte der Stadtverordnetenversammlung seitens des Magistrats dar. Der Magistrat wäre gehalten gewesen, die Magistratsanfrage binnen vier Wochen zu beantworten. Von daher soll der Magistrat Auskunft darüber geben, warum er diese Magistratsanfrage bisher nicht beantwortet hat.
Gleichzeitig macht die Fraktion der Linken von ihrem Recht aus § 40 Abs. 3 S. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Gebrauch und beantragt hiermit, die Magistratsanfrage vom 24.5.2005 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu setzen.
Die damalige Magistratsanfrage ist diesem Antrag als Anlage beigefügt.
Anlage
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.