Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2005

 

 

 

6.         Bebauungsplan Nr. 528 B Änderung des Bebauungsplanes Nr. 528 A mit der Bezeichnung "Berliner Straße/Pirazzistraße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 439/05 vom 23.11.2005, DS I (A) 916
Az: 000-0002-01/0655#0864/2005


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Bebauungsplan Nr. 528 A soll mit folgendem Ziel geändert werden:

 

    Der als MK-Gebiet (Kerngebiet) im Bebauungsplan festgesetzte Bereich
    entlang der Berliner Straße und des Goetheringes soll ausschließlich
    zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung vorbehalten
    bleiben. Hierzu sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan
    aufzunehmen. Die sonstigen Nutzungseinschränkungen bleiben erhalten.

 

    Die Fläche entlang der Bernardstraße (MI-Gebiet – Mischgebiet –,
    Plangebietsteil 3) soll im Sinne einer Stärkung der Wohnnutzung entwickelt
    werden. Hierzu sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan
    aufzunehmen.

 

    Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 528 B.

 

2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB der Bebauungs-
    planänderung entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des rechts-
    kräftigen Bebauungsplanes Nr. 528 A.

 

    Er ist umgrenzt:

 

    im Norden: durch die nördliche Seite der Bernardstraße

 

    im Osten: durch die östliche Seite der Pirazzistraße

 

    im Süden: durch die südliche Seite der Berliner Straße

 

    im Westen: durch die westliche Seite des Goetheringes

 

    Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist in
    beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.






Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 29.12.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung