Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2005
6. Bebauungsplan Nr. 528 B Änderung des Bebauungsplanes Nr. 528 A mit der Bezeichnung "Berliner Straße/Pirazzistraße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 439/05 vom 23.11.2005, DS I (A) 916
Az: 000-0002-01/0655#0864/2005
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Bebauungsplan Nr. 528 A soll mit folgendem Ziel geändert werden:
Der als MK-Gebiet (Kerngebiet) im Bebauungsplan festgesetzte Bereich
entlang der Berliner Straße und des Goetheringes soll ausschließlich
zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung vorbehalten
bleiben. Hierzu sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan
aufzunehmen. Die sonstigen Nutzungseinschränkungen bleiben erhalten.
Die Fläche entlang der Bernardstraße (MI-Gebiet – Mischgebiet –,
Plangebietsteil 3) soll im Sinne einer Stärkung der Wohnnutzung entwickelt
werden. Hierzu sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplan
aufzunehmen.
Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 528 B.
2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB der Bebauungs-
planänderung entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des rechts-
kräftigen Bebauungsplanes Nr. 528 A.
Er ist umgrenzt:
im Norden: durch die nördliche Seite der Bernardstraße
im Osten: durch die östliche Seite der Pirazzistraße
im Süden: durch die südliche Seite der Berliner Straße
im Westen: durch die westliche Seite des Goetheringes
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist in
beigefügtem Kartenauszug dargestellt.
Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 29.12.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung