Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2005
6. Bebauungsplan Nr. 528 B Änderung des Bebauungsplanes Nr. 528 A mit der Bezeichnung "Berliner Straße/Pirazzistraße"
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 439/05 vom 23.11.2005, DS I (A) 916
Az: 000-0002-01/0655#0864/2005
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der als MK-Gebiet (Kerngebiet) im Bebauungsplan festgesetzte Bereich
Die Fläche entlang der Bernardstraße (MI-Gebiet – Mischgebiet –,
Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 528 B.
2. Der räumliche Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB der Bebauungs-
Er ist umgrenzt:
im Norden: durch die nördliche Seite der Bernardstraße
im Osten: durch die östliche Seite der Pirazzistraße
im Süden: durch die südliche Seite der Berliner Straße
im Westen: durch die westliche Seite des Goetheringes
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung ist in
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 29.12.2005
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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