Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Januar 2006

 

6.         Haushalt 2006 - Verwaltungshaushalt (EP 4)
UA 47000 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege Freiwilligenzentrum Offenbach

Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 2.12.2005, DS I (A) 938
Az: 000-0002-01/0685#0894/2005

Vor Aufruf des TOP teilt Herr Stv.-Vorsteher Wirsing mit, dass kein „Widerstreit der Interessen“ nach § 25 HGO besteht, da der betroffene Stadtverordnete sein Amt im Vorstand niedergelegt hat.


Auf Antrag der CDU-Fraktion erfolgt getrennte Abstimmung über Abs.1 und 2.

Beschlusslage:

DS I (A) 938 Abs. 1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Im Unterabschnitt 47000 – Förderung der Freien Wohlfahrtspflege – wird die Haushaltsstelle 71760 – Stärkung bürgerschaftlichen Engagements – um Euro 22.500 auf Euro 27.610 erhöht. Diese Mittel sind zur Fortführung der Arbeit des Freiwilligenzentrums Offenbach vorgesehen.

DS I (A) 938 Abs. 2

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Deckung erfolgt über die Kürzung der Haushaltsstelle 91100.80800 – Zinsausgaben – um den entsprechenden Betrag.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 24.01.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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