Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 19. Januar 2006
6. Haushalt 2006 - Verwaltungshaushalt (EP 4)
UA 47000 Förderung der Freien Wohlfahrtspflege Freiwilligenzentrum Offenbach
Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 2.12.2005, DS I (A) 938
Az: 000-0002-01/0685#0894/2005
Vor Aufruf des TOP teilt Herr Stv.-Vorsteher Wirsing mit, dass kein „Widerstreit der Interessen“ nach § 25 HGO besteht, da der betroffene Stadtverordnete sein Amt im Vorstand niedergelegt hat.
Auf Antrag der CDU-Fraktion erfolgt getrennte Abstimmung über Abs.1 und 2.
Beschlusslage:
DS I (A) 938 Abs. 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Im Unterabschnitt 47000 – Förderung der Freien Wohlfahrtspflege – wird die Haushaltsstelle 71760 – Stärkung bürgerschaftlichen Engagements – um Euro 22.500 auf Euro 27.610 erhöht. Diese Mittel sind zur Fortführung der Arbeit des Freiwilligenzentrums Offenbach vorgesehen.
DS I (A) 938 Abs. 2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Deckung erfolgt über die Kürzung der Haushaltsstelle 91100.80800 – Zinsausgaben – um den entsprechenden Betrag.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 24.01.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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