Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 07.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2005

 

3.         Haushalt 2006 - Verwaltungshaushalt (EP 5)
UA 55000 Sport- und Badeamt Sportförderung

Antrag SPD, B90/Die Grünen und FWG vom 2.12.2005, DS I (A) 940
Az: 000-0002-01/0687#0896/2005
Ergänzungsantrag CDU vom 07.12.2005, DS I (A) 940/1
Az: 000-0002-01/0687#0916/2005


Beschlusslage:

DS I (A) 940

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Im Unterabschnitt 55000 – Sport- und Badeamt – wird die Haushaltsstelle 71700 – Sportförderung – von Euro 164.640 um Euro 10.000 auf Euro 174.640 erhöht.

Im Haushalt wird zu dieser Haushaltsstelle die folgende Fußnote aufgenommen:

Der Betrag von Euro 5.000 wird für die dringend notwendigen Renovierungsarbeiten der Sportumkleide- und Duschräume auf dem ehemaligen Gelände des Tambourbades verwendet.

Die Deckung erfolgt über die Kürzung der Haushaltsstelle 91100.80800 – Zinsausgaben – um den entsprechenden Betrag.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 940/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Ursprungsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:

Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Sportverein SG Wiking 1903 mit dem Ziel in Verhandlung zu treten, eine langfristige vertragliche Nutzung der Sportumkleide- und Duschräume auf dem ehemaligen Gelände des Tambourbades zu vereinbaren.


Auf Antrag der CDU-Fraktion erfolgt getrennte Abstimmung über Abs.1 - 3 und 4.

DS I (A) 940 Abs. 1 – 3

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Im Unterabschnitt 55000 – Sport- und Badeamt – wird die Haushaltsstelle 71700 – Sportförderung – von Euro 164.640 um Euro 10.000 auf Euro 174.640 erhöht.


Im Haushalt wird zu dieser Haushaltsstelle die folgende Fußnote aufgenommen:

Der Betrag von Euro 5.000 wird für die dringend notwendigen Renovierungsarbeiten  der Sportumkleide- und Duschräume auf dem ehemaligen Gelände des Tambourbades verwendet.

DS I (A) 940 Abs. 4

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Deckung erfolgt über die Kürzung der Haushaltsstelle 91100.80800 – Zinsausgaben – um den entsprechenden Betrag.


 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 29.12.2005

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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