Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.05.2006
Eing. Dat. 06.04.2006
Nr. 4
Dez.: I (Amt 60)
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO)
hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Sicherung der öffentlichen Belange innerhalb des Vorhabens Gründerzentrum/Jugendmusikschule Herrmann-Steinhäuser-Straße in der östlichen Innenstadt der Stadt Offenbach am Main (Fördergebiet der „Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)") mit der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach, Jacques-Offenbach-Str. 22, 63069 Offenbach am Main (GBO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 120/06 vom 05.04.2006, DS I (A) 4
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
2. Die GBO führt die Gesamtbaumaßnahme auf eigenem Grundstück, in eigener
3. Die Stadt beteiligt sich mit einem Anteil i.H.v. max. 985.500,00 € wovon ein Betrag
4. Die Projektkosten i.H.v. max. 985.000,00 € werden über die Haushaltsstelle
Haushaltsplan 2006 500.000,00 €
Die Verrechnung der Zuwendung (78,17 % der Projektkosten) erfolgt in 2006/2007
Im Rahmen des Gesamtprojektes Gründerzentrum/Jugendmusikschule, welches durch die GBO auf eigenem Grundstück, in eigener Regie, Verantwortung und auf eigene Kosten durchgeführt wird, werden u.a. auch "Öffentliche Räume" im Sinne HEGISS geschaffen.
Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um die Teilprojekte
- Jugendmusikschule
- Öffentliche Bereiche Gründerzentrum
- Quartiersaal
- Fassade Gründerzentrum
- Öffentliche Durchwegung Schulhof Mathildenschule/Hermann-Steinhäuser-Straße
mit einem förderfähigen Gesamtvolumen i.H.v. max. 985.500,00 €.
Diese Kosten wurden in das Förderprogramm HEGISS aufgenommen. Eine Bewilligung von Fördermitteln i.H.v. max. 770.000,00 € liegt vor.
Der zu schließende städtebauliche Vertrag sieht vor, dass die Stadt Offenbach am Main der GBO die förderfähigen Kosten gemäß Zuwendungsbescheid vom 12.12.2005 zur Verfügung stellt (max. 770.000,00 €; Eigenanteil Stadt max. 215.500,00 €).
Antragsteller, Bescheidempfänger und nachweispflichtig für die zuschussgemäße Mittelverwendung bleibt die Stadt Offenbach am Main. Dies ist mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung entsprechend abgestimmt.
Die GBO finanziert die Maßnahmen vor, die Stadt leitet die HEGISS-Mittel erst nach Eingang bei der Stadt Offenbach am Main an die GBO weiter.
Der städtebauliche Vertrag wurde zwischen dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement, der HEGISS Projektleitung und der GBO unter Einbeziehung des Rechtsamtes sowie des Revisionsamtes verhandelt.
Der Beschluss über den städtebaulichen Vertrag ersetzt den Projektbeschluss.
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegt der städtebauliche Vertrag zur Einsichtnahme aus.
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