Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2006


4.         Änderung der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main
Antrag SPD, B90/Die Grünen, FDP und FWG vom 4.5.2006, DS I (A) 2
Az: 000-0002-01/0770#0994/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main wird in § 3 wie folgt geändert:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte ein Stadtverordneten-
präsidium, das aus dem/der Stadtverordnetenvorsteher/in, sechs stell-
vertretenden Stadtverordnetenvorsteher(n)/innen und zwei Schriftführer(n)/innen (1. und 2. Schriftführer/in) besteht.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.05.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.