Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.05.2006

Eing. Dat. 18.05.2006

 

Nr. 12

 

Dez.: I (10)

 

 

 

Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach a.M. (ESO) - Kommunale Dienstleistungen - gemäß § 6 Eigenbetriebsgesetz (EBG) in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs;
hier:
von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen sowie deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen
Magistratsvorlage Nr. 143/06 vom 17.05.2006, DS I (A) 12


Die Stadtverordnetenversammlung möge

3 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen zu Mitgliedern der Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadt Offenbach a. M. (ESO) -Kommunale Dienstleistungen-

sowie

deren persönliche Stellvertreter oder Stellvertreterinnen

wählen.


Begründung:

 

Gemäß § 6 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz sollen der Betriebskommission weitere wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen angehören, deren Anzahl die Betriebssatzung bestimmt.

 

§ 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebs bestimmt, daß drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen der Betriebskommission angehören.

Gemäß § 6 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz erfolgt die Wahl dieser Personen und

ihrer Stellvertreter oder Stellvertreterinnen nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl.

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