Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juni 2006

 

 

 

12.      Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs am Rathaus
Antrag DIE LINKE. vom 30.05.2006, DS I (A) 16
Az: 000-0002-01/0776#1007/2006
Änderungsantrag CDU vom 13.06.2006, DS I (A) 16/1
Az: 000-0002-01/0776#1016/2006



Beschlusslage:

DS I (A) 16

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrssituation vor dem Rathaus beiderseits der Berliner Straße mit der Maßgabe zu prüfen, inwieweit die Gefährlichkeit des nahezu ungesicherten Fußgänger- und Radverkehrs gemindert werden kann.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 16/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1. Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Ein-/ und Ausfahrt der Tiefgarage
    des Rathauses durch stadtgestalterische Maßnahmen die Sicherheit für alle
    Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

2. Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie unter stadtgestalterischen
    Gesichtspunkten eine Weiterführung der Radwege beiderseits der Berliner Straße
    im oben genannten Bereich möglich ist.


DS I (A) 16 neu

Protokollnotiz
Herr Stv. Dr. Christian (DIE LINKE.) teilt mit, dass die Antragsteller den zweiten Satz ab: „In der entsprechenden Berichterstattung erwartet die Stadtverordnetenversammlung alternative Lösungen.“ aus dem Tenor streichen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Protokollnotiz mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrssituation vor dem Rathaus beiderseits der Berliner Straße mit der Maßgabe zu prüfen, inwieweit die Gefährlichkeit des nahezu ungesicherten Fußgänger- und Radverkehrs gemindert werden kann.






DS I (A) 16 alt
Der Magistrat wird beauftragt, die Verkehrssituation vor dem Rathaus beiderseits der Berliner Straße mit der Maßgabe zu prüfen, inwieweit die Gefährlichkeit des nahezu ungesicherten Fußgänger- und Radverkehrs gemindert werden kann. In der entsprechenden Berichterstattung erwartet die Stadtverordnetenversammlung alternative Lösungen.






Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 27.06.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung