Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 13.06.2006

Eing. Dat. 13.06.2006

 

Nr. 16/1

 

 

 

Sicherung des Fußgänger- und Radverkehrs am Rathaus
Änderungsantrag CDU vom 13.06.2006, DS I (A) 16/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Ein-/ und Ausfahrt der Tiefgarage
    des Rathauses durch stadtgestalterische Maßnahmen die Sicherheit für alle
    Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

2. Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie unter stadtgestalterischen
    Gesichtspunkten eine Weiterführung der Radwege beiderseits der Berliner Straße
    im oben genannten Bereich möglich ist.


Begründung:

 

Der Ein-/ und Ausfahrtsbereich der Tiefgarage des Rathauses bedarf hinsichtlich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer besonderer Beachtung. In diesem Bereich herrscht keine Anarchie, wie der Ursprungsantrag begründet wird, sondern die Straßenverkehrsordnung. Motorisierte Verkehrsteilnehmer benötigen diesen Bereich, um in die Tiefgarage zu gelangen. Bei der Ausfahrt sehen sich diese jedoch häufig und unvermittelt mit querenden Fußgängern und Radfahrern konfrontiert, weil für Pkw-Fahrer durch die steile Auffahrt erst eine volle Übersicht möglich ist, wenn sich das Fahrzeug bereits im Fußgängerbereich befindet. Daher sind ortsunkundige Fußgänger in diesem Bereich mehr als anderswo gefährdet.

 

Die Antrag stellende Fraktion ist daher der Auffassung, dass im Gegensatz zum Ursprungsantrag der Magistrat mit seinen Fachämtern in diesem Bereich eine für alle befriedigende Lösung nach Möglichkeit herstellen sollte. Allein mit einem Prüf- und Berichtsantrag ändert sich in diesem Bereich nichts.

 

Konkrete Maßnahmen sollte die Stadtverordnetenversammlung nicht beschließen, da die Antrag stellende Fraktion den hierfür erforderlichen Sachverstand bei den städtischen Ämtern hoch einschätzt.

 

Dagegen sollte der Magistrat nach Prüfung der Stadtverordnetenversammlung berichten, wie eine Weiterführung der Radwege in diesem Bereich, wenn überhaupt, möglich erscheint. Hier ist auch die optische Symmetrie des Willy-Brandt-Platzes zu berücksichtigen. Nach einem vorliegenden Bericht könnte die Stadtverordneten­versammlung eine politische Entscheidung über eine gestalterische Veränderung des Willy-Brandt-Platzes treffen.

 

Für Radfahrer endet der bevorrechtigte Fahrradweg in diesem Bereich, und sie müssen absteigen. Dies wird von Radfahrern in den seltensten Fällen beachtet, wodurch es häufig zu gefährlichen Situationen kommt, insbesondere wenn Radfahrer mit überhöhter Geschwindigkeit in diesen Bereich einfahren.