Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 07.08.2006

Eing. Dat. 06.07.2006

 

Nr. 43

 

Dez.: I (Amt 10)

 

 

Bildung des Verwaltungsausschusses des Kommunalen Jugendbildungswerkes der Stadt Offenbach am Main für die bis 31.03.2011 dauernde Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 219/06 vom 05.07.2006, DS I (A) 43


Die Stadtverordnetenversammlung wolle

dem Magistrat vier Stadtverordnete sowie deren persönliche Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen, die zugleich stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sein sollen,

vorschlagen.


Begründung:

Laut § 4 der Satzung für das Kommunale Jugendbildungswerk der Stadt Offen-bach am Main besteht der Verwaltungsausschuss als beschließendes Organ des Jugendbildungswerkes u. a. aus vier Stadtverordneten sowie deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen, die zugleich stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfe-ausschusses sein sollen.

Die Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Magistrat für die Dauer der Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung berufen.

 

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