Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2006

 

 

25.      Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Rathaus Offenbach (Bauabschnitt 3b) Informationstechnik Bereich 1.OG mit Notrechenzentrum;
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 280/06 vom 23.08.2006, DS I (A) 59
Az: 000-0002-01/0834#1071/2006


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Dem Umbau des ehemaligen Bürobereiches im 1. OG des Rathauses zum
    Zentralbereich für die Informationstechnologie mit der Einrichtung eines Not-
    rechenzentrums, im Zuge der Arbeiten zur Beseitigung brandschutz-
    technischer Mängel und zur gebäudetechnischen Sanierung, nach der vom
    Architekturbüro Christl + Bruchhäuser, Frankfurt a.M., in Zusammenarbeit mit
    den Fachplanungsbüros K & M, Darmstadt und Hofmann & Wehner, Bad-
    Vilbel, sowie dem Projektsteuerungsbüro Bühlen und Sieweck, Offenbach
    a.M., erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kosten-
    berechnung, abschließend mit 723.000,00 € einschließlich Planungskosten,
    wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 06300.94100
    „Sicherheitsmaßnahmen, Brandverhütung“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsplan 2006:        723.000,00 €

3. Die Finanzierung erfolgt aus den im Projektbeschluss DS I (A) 975 für den
    3. Bauabschnitt zur Verfügung gestellten Mitteln. Die Gesamtsumme der
    freigegebenen Mittel in Höhe von 4.080.000,00 € wird nicht überschritten.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.09.2006

Der stellv. Vorsteher der Stv.-Versammlung

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.