Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 04.12.2006
Eing. Dat. 04.12.2006
Nr. 105
Haushaltsplan 2007, Verwaltungshaushalt
48000 Unterhaltsvorschussleistungen, 24030 Ersatzleistungen von Dritten
Haushaltsbegleitantrag
Antrag CDU vom 04.12.2006, DS I (A) 105
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Regresse bei Eltern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen, müssen intensiviert werden. Durch die Ausschöpfung aller juristischen Möglichkeiten gegen Unterhaltsverpflichtete können die Ansprüche der Stadt erfolgreicher durchgesetzt werden. Die Verletzung der Unterhaltspflicht ist strafbar. Dem Jugendamt stehen somit zivilrechtliche wie auch strafrechtliche Instrumentarien zur Durchsetzung der Unterhaltsleistungen als auch der Regresse zur Verfügung.
Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Rückabtretung der per Gesetz auf das Jugendamt übergegangenen Unterhaltsansprüche an den berechtigten Elternteil. Dieser macht dann sowohl die eigenen Ansprüche als auch die Ansprüche der Stadt/Jugendamt gemeinsam in einem Verfahren geltend. Diese ökonomisch sinnvolle und für die Verwaltung auch deutlich arbeitseffizientere Verfahrensweise wird beim Sozialamt bereits erfolgreich angewandt.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.