Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.09.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2001 - 2006
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.02.2006
Eing. Dat. 23.02.2006
Nr. 987
Dez.: I (Amt 60)
Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS)
Neugestaltung der Freianlagen der Wilhelmschule
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 059/06 vom 22.02.2006, DS I (A) 987
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Neugestaltung der Freianlagen der Wilhelmschule, nach der von Stockert +
Eschke Landschaftsarchitektinnen, Mühlheim, in Zusammenarbeit mit dem Amt für
Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt geprüften
Kostenberechnung, abschließend mit 265.000,00 € einschließlich Planungskosten,
wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 61500.94050
„Umsetzung HEGISS" wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsreste: 221.500,00 €
Haushaltsplan 2006: 43.500.00 €
Gesamt: 265.000.00 €
3. Die Finanzierung erfolgt aus dem Förderprogramm „HEGISS - Hessische Gemein-
schaftsinitiative Soziale Stadt" und Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamt-
deckung des Vermögenshaushaltes.
4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Landeszuschuss HEGISS: 195.000,00 €
Kreditmarktmittel: 70.000,00 €
Gesamt: 265.000.00 €
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche Genehmigung
der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.
Begründung:
Das Bauvorhaben "Freianlagen Wilhelmschule" ist Teil der Maßnahmen des "Städtebaulichen Rahmenplans" für die östliche Innenstadt im Rahmen des Programmes "HEGISS - Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt".
Bei der in der Wilhelmstraße gelegenen Wilhelmschule handelt es sich um eine Grundschule. Die Klassenstufen 1 - 4 umfassen jeweils vier Klassen, zusätzlich gibt es eine Vorklasse. Der Haupteingang der Schule liegt auf der Rückseite des Gebäudes. Der Schulhof weist eine Fläche von rund 1.900 m2 auf. Der Schulhof ist derzeit überwiegend asphaltiert und wird durch einige große Bäume geprägt, die erhalten werden.
Die Neugestaltung des Schulhofes zielt vor allem auf die Verbesserung des Spielangebots für die Schüler wie auch für andere Kinder des Quartiers in schulfreien Zeiten ab. Die Planung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
• Entsiegelung von Teilflächen
• Anlage eines "Kletterwaldes" mit differenzierten Klettermöglichkeiten
• Anlage eines Sand-Wasserspielbereichs zwischen modellierten Erdhügeln
• Einbau eines "Gurtsteges", auf dem viele Kinder gleichzeitig hüpfen können
• Einbau von Holzpodesten als Sitzmöglichkeiten im vorderen Teil des Schulhofs sowie vor der zukünftigen Cafeteria für die Ganztagsschulnutzung
• Erhalt des vorhandenen Klettergerüsts
Weiterhin wurden die PKW-Stellplätze der Lehrerschaft vor der Schule als Teil der Gesamtkonzeption in die Umgestaltung einbezogen:
• 10 Stellplätze, über zwei Zufahrten erschlossen
• Belag: wassergebundene Decke und Gehwegplatten
• symmetrische Anordnung mit Bezug auf das Gebäude
• gestalterische Einbindung durch Hecken und kleinkronige Laubbäume
Lehrerschaft und Schüler waren am Entwurfsprozess beteiligt und konnten ihre Wünsche und Anregungen einbringen. In der Bauphase sind Beteiligungsaktionen mit Schülern, Eltern und Lehrerschaft in Form von Bauwochenenden vorgesehen. Ziel dabei ist, dass durch die Identifikation der Schülerinnen mit ihrem Umfeld Verantwortungsgefühl und Engagement entstehen, um Vandalismus auch dauerhaft zu reduzieren.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden. Die Umsetzung ist mit den Hochbaumaßnahmen, die ebenfalls in diesem Jahr an der Wilhelmschule durchgeführt werden, abgestimmt.
Über die Maßnahme wurde von den Landschaftsarchitektinnen Stockert + Eschke in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung und Baumanagement eine detaillierte Kostenberechnung erstellt, die, vom Revisionsamt geprüft, mit 265.000,00 € abschließt.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehnszinsen und -tilgungen).
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
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