Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 9. März 2006
16. Bebauungsplan Nr. 620 (Östliche Innenstadt - zwischen Mathildenplatz
und Gerberstraße)
Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 070/06 vom 22.2.2006, DS I (A) 993
Az: 000-0002-01/0750#0971/2006
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der REP-Fraktion mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 620 (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2), beide in der Fassung vom 15.02.2006, für das Gebiet zwischen Mathildenstraße, Gerberstraße, Bieberer Straße und Mathildenplatz werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) gebilligt.
Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 10.03.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung