Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.01.2007
Eing. Dat. 21.12.2006
Nr. 109
Dez.: I (Amt 60)
Wärmedämmmaßnahmen im Dachgeschoss der Leibnizschule
Parkstraße, Offenbach a.M.
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 462/06 vom 20.12.2006, DS I (A) 109
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Im Altbau der Leibnizschule Parkstraße befindet sich als Wärmedämmung zwischen den Klassenräumen im ausgebauten Dachgeschoss und dem unbeheizten Dachraum, auf der obersten Geschossdecke eine minimale, größtenteils verrottete Steinwollelage von ursprünglich 5 cm Stärke. Unter der vorhandenen Wärmedämmung ist keine Folienlage angebracht. Deshalb kann es durch die Fugen der Kassettendecken in den Klassenräumen zu Einrieselung von Steinwollefasern kommen.
Infolge der unzureichenden Wärmedämmung, sind die Räume im Sommer häufig überhitzt. Im Winter dagegen kühlen die Räume stark aus und sind trotz hohem Energieaufwand für die Beheizung in ihrer Nutzung eingeschränkt.
Die vorliegende Planung sieht vor, eine neue Wärmedämmung aus mineralischem Dämmstoff, mit einer Schichtdicke von 20 cm, auf der obersten Geschossdecke aufzubringen. Unter der Dämmschicht wird eine Dampfbremsfolie eingebaut, die neben ihrer bauphysikalischen Wirkung auch die Einrieselung von Dämmstofffasern in die darunterliegenden Räume verhindert. Bei den nicht zugänglichen Trempel- und Abseitenbereichen wird ein Zellulosedämmstoff im Einblasverfahren eingesetzt.
In den beiden, derzeit zwischen Fußboden, Dachgeschoss und nicht ausgebautem Dachraum völlig offenen Bereichen unter dem Uhrenturm, ist die Dachgeschossdecke zimmermannsmäßig, mittels neu einzubauender Balkenlagen zu schließen.
Im Anschluss an die Wärmedämmarbeiten ist zur Sicherstellung der Begehbarkeit des Dachraumes die Montage der an die neue Höhe der Wärmedämmung ange-passten Bohlen-Laufstege vorgesehen.
Gemäß der von der EEG in Zusammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung betragen die Gesamtkosten 210.000,00 €.
Entsprechend dem Rahmenvertrag vom 21.12.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS l (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung von Projekten (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
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