Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.12.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.03.2007
Eing. Dat. 08.03.2007
Nr. 133
Dez.: I (Amt 60)
Erweiterung der Erich-Kästner-Schule / Eichendorffschule als ganztägig
arbeitende Schulen
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 057/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 133
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Erweiterung der Erich-Kästner-Schule / Eichendorffschule als ganztägig
arbeitende Schulen, nach der von der EEG (Entwicklungs- und Erschließungs-
gesellschaft mbH) in Verbindung mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.600.000,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:
Haushaltsstelle 20000.94670 „Eichendorffschule, Bau-Ganztagsbetreuung“
Haushaltsreste: 150.000,00 €
(davon sind noch
136.217,01 € zu
übertragen)
Haushaltsplan 2007: 700.000,00 €
Haushaltsplan 2008: 750.000,00 €
Gesamt: 1.600.000,00 €
Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2007 eine VE in Höhe
von 750.000,00 € zur Verfügung.
3. Beim Hessischen Kultusministerium stehen für bereits anerkannte, ganztägig
arbeitende Schulen sowie für Schulen, denen künftig durch Landesentscheid ein
solcher Status zuerkannt wird, Fördermittel aus dem „Investitionsprogramm
Zukunft Bildung und Betreuung“ (IZBB) zur Verfügung. Die endgültige Höhe der
Förderung wird voraussichtlich Mitte des Jahres feststehen. Der Förderbetrag wird
bei der Haushaltsstelle 20000.36050 - Eichendorff- und Erich-Kästner-Schule,
Zuweisung Bundesprogramm „Zukunft, Bildung und Betreuung“
(Ganztagsschulprogramm) - veranschlagt.
4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid
und die Einzelgenehmigung der Aufsichtsbehörde vorliegen, da bei neuen
Investitionen die Zustimmung des RP Darmstadt erforderlich ist.
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 15.09.2005 – DS I (A) 877 und 877/1
für die künftige Verwendung der Restfördermittel aus dem „Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung“ folgende Reihenfolge der Projekte beschlossen:
1. Wilhelmschule
2. Erich-Kästner-Schule/ Eichendorffschule
3. Gymnasien (Albert-Schweitzer-Schule, Leibnizschule, Rudolf-Koch-Schule)
4. Mathildenschule
Für die Geschwister-Scholl-Schule und die Schillerschule wurden die Projekt-beschlüsse in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2004, für die Edith-Stein-Schule in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.03.2005 und die Wilhelmschule in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.05.2006 gefasst.
Die für die Erweiterung der Erich-Kästner-Schule / Eichendorffschule als ganztägig arbeitende Schulen vom Architekturbüro Mühlhause und Schinkel, Offenbach am Main, in Zusammenarbeit mit der Entwicklungs- und Erschließungsgesellschaft – EEG – als Projektsteuerer erstellten und vom Revisionsamt geprüften Planungs- und Kostendatenunterlagen schließen mit 1.600.000,00 € ab.
Es werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Im Rahmen des Ausbaus des Ganztagsbetriebs an Offenbacher Schulen sollen die Erich-Kästner-Schule / Eichendorffschule gemeinsam zu ganztägig arbeitenden Schulen ausgebaut werden. Durch den Umzug der Musikschule an einen anderen Standort im Stadtgebiet können die notwendigen Räumlichkeiten für die Ganztagsbetreuung in den beiden Schulen separat realisiert werden. Um zur Mittagszeit ein Speisenangebot für beide Schulen anbieten zu können, ist eine Erweiterung notwendig.
Eichendorffschule (Ostflügel Pausenhalle):
Die von beiden Schulen gemeinsam zu nutzende Cafeteria mit den erforderlichen Nebenräumen wird im überdachten Pausenhof unterhalb des Ostflügels im EG der Eichendorffschule untergebracht. Dazu wird die zweiläufige Treppe vom EG zum OG abgebrochen und an anderer Stelle im Grundriss als einläufige Treppe neu errichtet. Dadurch entstehen die erforderlichen Flächen für die Nebenräume und die Anbindung an den bestehenden Pausengang. Die ebenerdige Erschließung der Cafeteria macht eine behinderten-freundliche Nutzung ohne weiteren konstruktiven Aufwand möglich. Das im Bereich des Eingangsflurs vorgesehene WC wird behindertengerecht ausgestattet.
Durch die Errichtung einer Cafeteria auf dem Schulgrundstück der beiden Schulen kann zum einen der Hort an der Albert-Schweitzer-Schule aufgelöst und damit die dortige Fläche zur Nutzung einer Cafeteria für die Albert-Schweitzer-Schule zur Verfügung gestellt werden. Zum anderen kann hierdurch das pädagogische Konzept der Kombination von Hort und Grundschule in einem Gebäudekomplex beispielhaft umgesetzt werden.
Erich-Kästner-Schule:
Die für den Freizeit- und Begegnungsbereich benötigten Räume können nach Auszug der ausgelagerten Klassenräume der Eichendorffschule ohne große bauliche Maßnahmen im Bestand realisiert werden. Im 2. OG wird ein Großteil des Betreuungsbereichs in der ehemaligen Aula untergebracht. In unmittelbarer Nähe befindet sich auch die Schülerbücherei. Ein baulicher Eingriff ist nur im 3. OG notwendig. Hier wird ein WC-Raum zu einem Kleingruppenraum umgenutzt.
Eichendorffschule (Westflügel):
Nach dem Auszug der Musikschule wird hier der Ganztagsbetrieb realisiert, indem ein 2. baulicher Fluchtweg für die beiden oberen Geschosse mittels Anbindung eines internen Flures an die Eingangshalle der Eichendorffschule geschaffen wird. Im
1. OG wird der Betreuungsbereich mit mehreren kleinen Räumlichkeiten entstehen. Im 2.OG, in dem sich die Hausmeisterwohnung befindet, werden weniger geräuschintensive Räume für die Hausaufgabenbetreuung untergebracht.
Mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten soll sofort nach Bereitstellung der Haushaltsmittel begonnen werden.
Gemäß Rahmenvertrag vom 12.10.2005 (Magistratsbeschluss Nr. 393/05 vom 19.10.2005 und Stadtverordnetenbeschluss DS I (A) 108 vom 17.11.2005) übernimmt die EEG ab 01.01.2006 treuhänderisch die Auftragsvergabe und Zahlungsabwicklung während der Ausführung der Projekte (Leistungsstufe III) mittels eines ihr zur Verfügung gestellten projektspezifischen Treuhandkontos.
Die Haushaltsmittelbereitstellung sowie die Finanzierung der Maßnahme erfolgen entsprechend dem Antragstenor.
Eine Folgekostenberechnung entfällt (übliche Darlehenszinsen und -tilgungen).
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Planungsunterlagen sowie eine detaillierte Kostenberechnung zur Einsichtnahme aus.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.