Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.12.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011

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Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 08.03.2007

Eing. Dat. 08.03.2007

 

Nr. 138

 

Dez.: IV (Amt 43)

 

Entwicklungspartnerschaft  ZLL  (Zentrum Lebensbegleitenden Lernens)
hier: Einrichtung neuer Haushaltsstellen gemäß § 100 HGO i. V. m. § 99 HGO
Antrag Magistratsvorlage Nr. 074/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 138


Der Magistrat beantragt, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Für die Arbeit in der Entwicklungspartnerschaft ZLL (Zentrum für Lebensbe-
    gleitendes Lernen) werden im Unterabschnitt der Volkshochschule
    (43), 35000, jeweils außerplanmäßig eine Einnahme- sowie Ausgabehaushalts-
    stelle eingerichtet, über die die für die Konzeptionsphase notwendigen
    Maßnahmen finanziell abgewickelt werden.

    Diese Haushaltsstellen werden beide mit 195.000 EUR eingestellt. Die Deckung
    der Ausgabe erfolgt durch eine Zuwendung des Landes, wofür ein Bescheid
    vorliegt.

    Sie erhalten die Haushaltsvermerke „3" und „ü", Mehreinnahmen ermöglichen
    Mehrausgaben sowie Gewährleistung der Übertragbarkeit.

2. Die entsprechenden Umsetzungen sind im Nachtragshaushalt 2007
    vorzunehmen.

Begründung:

 

Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 10.01.2007 die Magistratsvorlage Nr. 010/07 beschlossen.

 

Damit wurde beschlossen, dass sich die Stadt Offenbach an der Entwicklungs-partnerschaft zum Aufbau eines Zentrums Lebensbegleitenden Lernens (ZLL) als eine von acht ausgewählten Kommunen in Hessen beteiligt. In Offenbach beteiligen sich daran zunächst die städtischen Ämter Volkshochschule (43) und das Stadtschulamt (40), außerdem die Gewerblich Technischen Schulen (GTS), die Theodor Heuss - Schule sowie die Käthe Kollwitz - Schule.

 

Das Land Hessen stellt für diese Aktivitäten 200.000 EUR (zunächst werden 195.000 EUR bewilligt) im Jahr 2007 zur Verfügung (s. Anlage).

 

Bei Erstellung des Haushaltsplanes 2007 war dies nicht vorhersehbar, zur Durchführung des Projektes sind diese Haushaltsstellen unbedingt notwendig, insofern unabweisbar. Diese Maßnahmen sind absolut haushaltsneutral.

Anlage

Auszug aus dem Protokoll des 4. Landesweiten Treffens für „Regionale Zentren Lebensbegleitenden Lernens" zu „Finanzierungsfragen".

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