Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.05.2007

Eing. Dat. 24.05.2007

 

Nr. 160

 

Dez.: III (Amt 20)

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 170/07 vom 23.5.2007, DS I (A) 160

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2007 wird festgestellt und
    die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wird beschlossen,

b) die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und dem 1. Nachtrags-
    haushaltsplan 2007 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitions-
    programm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2007
    (für die Jahre 2006 bis 2010) berücksichtigt.


Begründung:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2007 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 8 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.

 

Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.

Anlagen

1. NH2007

 

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