Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 04.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 29.05.2007
Eing. Dat. 24.05.2007
Nr. 160
Dez.: III (Amt 20)
1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 170/07 vom 23.5.2007, DS I (A) 160
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2007 wird festgestellt und
die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wird beschlossen,
b) die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und dem 1. Nachtrags-
haushaltsplan 2007 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitions-
programm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2007
(für die Jahre 2006 bis 2010) berücksichtigt.
Begründung:
Die Nachtragshaushaltssatzung 2007 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Sie enthält gem. § 8 GemHVO die im Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Gesamtplanes, der Unterabschnitte usw. sind im Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Anlagen
1. NH2007
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