Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007

 

 

4.         Nachtragshaushaltssatzung 2007 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2007
Antrag Magistratsvorlage Nr. 170/07 vom 23.05.2007, DS I (A) 160
Az: 000-0002-01/0981#1275/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

a) der beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2007 wird festgestellt
    und die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wird beschlossen,

b) die sich aus der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 und dem 1. Nachtrags-
    haushaltsplan 2007 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und
    Investitionsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitions-
    programm 2007 (für die Jahre 2006 bis 2010) berücksichtigt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.09.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.