Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.08.2007
Eing. Dat. 30.08.2007
Nr. 195/1
„Gefahrenabwehrverordnung"
über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion „Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung)
Änderungsantrag REP vom 28.08.2007, DS I (A) 195/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die zu erlassende Gefahrenabwehrverordnung (Anlage 2) über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) gemäß § 74 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wird im § 20 (Grob störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen) wie folgt geändert:
a) Gewerbsmäßig organisierte(s) oder aggressive(s) Betteln sowie Spenden- bzw. Mitgliederwerbung gleichen Hintergrundes
Begründung:
Begründung erfolgt mündlich.
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