Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 30.08.2007

Eing. Dat. 30.08.2007

 

Nr. 195/1

 

 

 

 

„Gefahrenabwehrverordnung"
über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion „Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung)
Änderungsantrag REP vom 28.08.2007, DS I (A) 195/1


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die zu erlassende Gefahrenabwehrverordnung (Anlage 2) über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) gemäß § 74 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wird im § 20 (Grob störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen) wie folgt geändert:

a)        Gewerbsmäßig organisierte(s) oder aggressive(s) Betteln sowie Spenden- bzw.            Mitgliederwerbung gleichen Hintergrundes


Begründung:

 

Begründung erfolgt mündlich.

 

 

 

 

 

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