Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007
Eing. Dat. 20.09.2007
Nr. 213
Dez.: III
Grundsanierung, Modernisierung sowie Erweiterung und Neubauten an Offenbacher Schulen für einen zeitgemäßen, ganztätigen Betrieb unter Berücksichtigung ökologischer Standards
hier: Ergänzungsbeschluss für die Beethovenschule und das Berufsschulzentrum Buchhügel (Theodor-Heuss-Schule und Käthe-Kollwitz-Schule) zum Grundsatzbeschluss vom 22.03.2007
Magistratsvorlage Nr. 342/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 213
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Dazu wurde für die Projekte:
ein Eignungstest durchgeführt, auf dessen Grundlage eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen werden kann. Dabei sollte aufgezeigt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Vorhaben an den ausgewählten Schulen für eine Umsetzung im Rahmen eines ÖPP-Modells grundsätzlich geeignet sind.
Der nun vorliegende Eignungstest vom 07.09.2007 kommt zu dem Ergebnis, dass die zwei Vorhaben uneingeschränkt als ÖPP-Projekt in Bezug auf die Vergabe von Bau- und Betriebsleistung geeignet sind. Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Vorhaben sowohl in Anbetracht des Projektvolumens als ÖPP - Projekt durchgeführt, als auch hinsichtlich der Realisierung der Sanierungs- und Neubaumaßnahmen innerhalb der vorgesehenen Zeiträume fertig gestellt werden können und keine rechtlichen Hindernisse bestehen.
Ausgehend vom durchgeführten Eignungstest soll nunmehr das Vergabeverfahren vorbereitet werden. Da der erwartete Auftragswert den EU-Schwellenwert überschreitet, ist ein Vergabeverfahren nach EU-Vergaberichtlinie durchzuführen. Voraussichtlich kommt hierbei ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach § 101 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zur Ausführung. In diesem Verfahren werden parallel zur Erstellung der Vergabeunterlagen in einem europaweiten Teilnehmerwettbewerb die potentiellen privaten Partner aufgrund ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit identifiziert, die wiederum zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen.
Parallel zur Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens ist ein vorläufiger Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen der konventionellen Projektdurchführung und der ÖPP-Variante durchzuführen. Der endgültige Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgt auf Basis des im Vergabeverfahren ermittelten wirtschaftlichsten ÖPP-Angebotes.
Wird durch die Untersuchung die Wirtschaftlichkeit des ÖPP-Modells abschließend nachgewiesen, so implementiert dies die Beauftragung des Bieters mit der wirtschaftlichsten Lösung gemäß § 97 GWB und aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes (§ 92 II der Hessischen Gemeindeordnung).
Das Vergabeverfahren ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt, die fortlaufend über die weiteren Schritte informiert wird.
Die Eilbedürftigkeit beruht darauf, dass die heutige Magistratssitzung die letzte Möglichkeit darstellt, um Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung am 04.10.2007 einzubringen. Da die Ergebnisse erst seit Montag den 10.09.2007 vorliegen und noch einige formalrechtliche Fragen zu klären waren, war eine frühere Einbringung nicht möglich. Um die Sanierung und Modernisierung der o.a. Schulen möglichst umgehend verwirklichen zu können, ist daher die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 04.10.2007 und ein Beschluss des Magistrats heute erforderlich.
Anlagen
Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
15 x KSS
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro
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