Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 02.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.11.2007

Eing. Dat. 08.11.2007

 

Nr. 243

 

Dez.: IV (ESO)

 

 

 

Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 400/07 vom 07.11.2007, DS I (A) 243

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.   Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main
      (ESO)  - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2008, der im

1.1 Erfolgsplan
      bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 59.757 und den Erträgen in Höhe von
      T€ 59.758 mit einem positiven Ergebnis von T€ 1 abschließt und im

1.2 Vermögensplan
      bei Einnahmen in Höhe von T€ 4.460, Kreditaufnahme von T€ 2.977,
      Kredittilgung von T€ 1.000, Auflösung empfangener Ertragszuschüsse von
      T€ 390 und Investitionen von T€ 6.047 ausgeglichen abschließt und außerdem
      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von T€ 1.950 umfasst, wird mit der

1.3 Finanzplanung
      gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.

2.   Der Betrag der Kredite gemäß § 103 HGO, die im Wirtschaftsjahr 2008 im
      Rahmen des Vermögenshaushaltes aufgenommen werden dürfen, wird auf
      T€ 2.977 festgesetzt.

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2008 zur rechtzeitigen
    Tätigung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf T€ 2.500
     festgesetzt.

Begründung:

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.89 (GVBI. l, Seite 154 ff.), insbesondere der §§15 -19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO) - Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2008 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet.

 

Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

Anlage:
Eigenbetrieb Stadt Offenbach, Kommunale Dienstleistungen Wirtschaftsplan 2008

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