Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 21.05.2024


Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 50, 51, 93 Abs. 1 sowie 121 und 127 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) vom 01.04.2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. 2007, S. 757); in Verbindung mit dem Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl I. S. 218), § 10 Absatz 5 des Hessischen Straßengesetzes (HStrG) vom 08.06.2003 (GVBl I S. 166) sowie der §§ 1 - 6 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 17.03.1970 (GVBl I S. 225), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl I S. 54) und § 11 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Offenbach am Main, zuletzt geändert am                    , hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main am                   die nachfolgende

 

1. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main

 

beschlossen.

 

Artikel 1

 

§ 3 Absatz 1) Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

Maßgeblich ist ferner die Häufigkeit der Reinigung (Reinigungsklassen) und der Umfang (Geh- und Fahrbahnreinigung, Rkl. 1-4 und 6-8 oder Rkl. 5 (nur Fahrbahnreinigung – einmal pro Woche)).

 

 

§ 4 Absatz 1) wird wie folgt neu gefasst:

 

1)  Die jährliche Gebühr beträgt pro laufendem bzw. fiktivem Meter Straßenfront

 

     in Reinigungsklasse 5:         2,80 EUR

     in Reinigungsklasse 1:         4,37 EUR

     in Reinigungsklasse 2:         8,74 EUR

     in Reinigungsklasse 6:       17,49 EUR

     in Reinigungsklasse 3:       26,23 EUR

     in Reinigungsklasse 8:       34,96 EUR

     in Reinigungsklasse 4:       52,46 EUR

     in Reinigungsklasse 7:       61,18 EUR

 

 

§ 4 Absatz 3) entfällt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Offenbach am Main tritt am 01.03.2009 in Kraft.

 

 

Offenbach am Main, den

Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main

 

 

 

 

 

Horst Schneider

Oberbürgermeister

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