Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.09.2008.

Eing. Dat. 18.09.2008

 

Nr. 344

 

 

Klinikum Offenbach GmbH:
- Neubau der Kindertagesstätte
- Ausgliederung des Teilbetriebes Kindertagesstätte
(Grundsatzbeschluss)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 332/08 (Dez. III, Klinikum Offenbach GmbH/Amt 20) vom 17.09.2008, DS I (A) 344


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Dem Neubau der Kindertagesstätte auf dem Gelände der Klinikum Offenbach
    GmbH am Standort des jetzigen Hortgebäudes mit bis zu 239 Betreuungsplätzen
    wird zugestimmt.

2. Der Neubau der Kindertagesstätte wird von der Klinikum Offenbach GmbH
    errichtet. Das hierfür erforderliche Investitionsvolumen von voraussichtlich  3,5
    Mio. € wird seitens der Klinikum Offenbach GmbH im Wege eines
    kommunalverbürgten Darlehens bereitgestellt. Von den kalkulierten Baukosten
    übernimmt die Klinikum Offenbach GmbH einen Eigenanteil von 900 T€.

3. Die Stadt Offenbach wird das zu errichtende Gebäude auf Basis eines
    langfristigen Vertrages mieten. Die Ermittlung der Kostenmiete erfolgt auf
    Grundlage des sich tatsächlich ergebenden, um den Eigenanteil der Klinikum
    Offenbach GmbH geminderten Investitionsvolumens.

4. Der Teilbetrieb Kindertagesstätte der Klinikum Offenbach GmbH wird bis zum
    01.08.2009, rückwirkend auf den 01.01.2009, ausgegliedert und an die Stadt
    Offenbach bzw. den Eigenbetrieb Kindertagesstätten (im Folgenden EKO genannt)
    übertragen. An Stelle eines Personalüberleitungsvertrages ist in diesem
    Zusammenhang auch eine einzelvertragliche Regelung hinsichtlich der
    Übernahme des Personals möglich.

5. Im Rahmen eines Vertrages zwischen der Klinikum Offenbach GmbH und der
    EKO/Stadt Offenbach am Main wird sichergestellt, dass der Klinikum Offenbach
    GmbH ein Belegungsrecht von bis zu 100 Plätzen unwiderruflich zusteht und dass
    die für die Beschäftigten der Klinikum Offenbach GmbH erforderlichen
    Öffnungszeiten weiterhin gewährleistet sind. Die aus besonderen Öffnungszeiten
    resultierenden zusätzlichen Kosten sind vom EKO/Stadt Offenbach nicht zu
    leisten.



6. Sofern die Klinikum Offenbach GmbH ihr Platzkontingent mit Kindern von Eltern,
    deren Erstwohnsitz nicht in Offenbach am Main ist, belegt und die
    kostenzuständigen Öffentlichen Örtlichen Jugendhilfeträger die Kosten nicht
    übernehmen, wird der EKO/Stadt Offenbach für diese Kosten nicht eintreten.

7. Die Klinikum Offenbach GmbH stellt im Rahmen des abzuschließenden
    Mietvertrages sicher, dass für beide Kindertagesstätten ausreichend bespielbare
    Außenfläche zur Verfügung gestellt wird.


Begründung:

Zu Beschluss 1:

Die jetzigen Gebäude der Kindertagesstätte der Klinikum Offenbach GmbH befinden sich an unterschiedlichen Standorten auf dem Gelände. Im Juli dieses Jahres wurden die Bereiche der Kindertagesstätte (Hort, Kita und Krippe) in dem Gebäude der Kindertagesstätte am Starkenburgring zusammengefasst. Bis zu diesem Zeitpunkt fand der Betrieb des Hortes und des Kindergartens an getrennten Standorten statt. Das Gebäude des Hortes befindet sich neben der städtischen Kindertagesstätte in der Nähe des Parkhauses und des Kindergartens, einschließlich der Kinderkrippe, am Starkenburgring.

 

Um alle personellen Ressourcen nutzen zu können, war es erforderlich, eine Betreuung von allen Kindern in einem Gebäude zu ermöglichen.

 

Räumlich stößt das Gebäude jedoch an seine Kapazitätsgrenzen. Hinzu kommt, dass in der Stadt Offenbach ein Bedarf an zusätzlichen Kita-Plätzen besteht.

 

Aus diesem Grunde wurde geprüft, ob die Möglichkeit besteht, die jetzigen Gebäude zu erweitern. Das ehemalige Hortgebäude weist jedoch einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Dieser ist wirtschaftlich nicht zu realisieren, da es sich um ein Gebäude in Fertigbauweise handelt. Eine Erweiterung des Gebäudes am Starkenburgring ist im Ergebnis ebenfalls nicht zu empfehlen, da eine solche nur in direkter Straßennähe zu ermöglichen wäre. Außerdem würden die zu betreuenden Kinder dann auf einen Großteil der Spielflächen im Außenbereich verzichten müssen. Mithin ist die Errichtung eines Neubaus am Standort des ehemaligen Hortgebäudes sinnvoll.

 

 

Zu Beschluss 2 und 3:

Die Klinikum Offenbach GmbH wird das Gebäude errichten und finanzieren. Das erforderliche Investitionsvolumen in Höhe von voraussichtlich 3,5 Mio. EUR wird über ein kommunalverbürgtes Darlehen bereitgestellt. Von diesen kalkulierten Baukosten trägt die Klinikum Offenbach GmbH einen Anteil von 900.000,00 EUR.

 

Die Bauinvestitionen, abzüglich des Anteils der Klinikum Offenbach GmbH, werden über einen langfristigen Mietvertrag der EKO/Stadt Offenbach weiterbelastet. Der Mietzins wird dabei die Darlehens- bzw. Finanzierungskosten, die Grundstücksnutzung sowie einen notwendigen Gewinnaufschlag berücksichtigen.

 

 

 

Zu Beschluss 4:

Der wirtschaftliche Druck, unter dem die Krankenhäuser stehen, führt dazu, alle peripheren Leistungen, die nicht zu den Kernkompetenzen gehören, zu prüfen, um festzustellen, ob es Alternativen gibt, die eine wirtschaftlichere Erbringung gewährleistet als die bestehende.

 

Der Betrieb einer Kindertagesstätte gehört nicht zu den Kernkompetenzen eines Krankenhauses der Maximalversorgung. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Bereitstellung von Kita-Plätzen durch die Klinikum Offenbach GmbH an die Stadt Offenbach steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme bestehen, die bisher noch nicht abschließend gelöst sind.

 

Dennoch ist es in einem Betrieb dieser Größenordnung in der heutigen Zeit unverzichtbar, Möglichkeiten einer qualifizierten Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grunde hat sich die Geschäftsführung der Klinikum Offenbach GmbH entschlossen, den Teilbetrieb Kindertagesstätte der Klinikum Offenbach GmbH an die Stadt Offenbach bzw. den EKO zu überführen. Hierdurch soll nicht zuletzt eine qualifizierte Betreuung dauerhaft sichergestellt werden. Die Einbindung in den Betrieb des EKO führt zu Synergien in räumlichen wie auch personellen Bereichen, die letztlich den zu betreuenden Kindern zugute kommen.

 

Die rechtliche Ausgliederung des Teilbetriebes Kindertagesstätte wird durch einen notariellen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag erfolgen. In dem Teilbetrieb Kindertagesstätte sind zurzeit ca. 20 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Die eingesetzten Betriebsmittel gehören der Klinikum Offenbach GmbH. Die Vertragsbeziehungen, die in den Zuständigkeitsbereich dieses Teilbetriebs fallen, bestehen ebenfalls mit der Klinikum Offenbach GmbH.

 

Die Ausgliederung geschieht in der Weise, dass die zu diesem Teilbetrieb gehörenden Betriebsmittel, Beschäftigten, Vertragsbeziehungen und Verbindlichkeiten an die Stadt Offenbach bzw. den EKO übertragen werden. Die Ausgliederung soll, auf Grund des Bilanz- und Haushaltsstichtages, bis zum 01.08.2009, rückwirkend auf den 01.01.2009, vollzogen sein.

 

Die Übernahme der Beschäftigten erfolgt ohne individuelle Nachteile.

 

Zu Beschluss 5:

Im Rahmen eines Vertrages zwischen der Klinikum Offenbach GmbH und der EKO/Stadt Offenbach soll sichergestellt werden, dass die Klinikum Offenbach GmbH unwiderruflich ein Belegungsrecht für bis zu 100 Plätze erhält. Qualifizierte Kinderbetreuungseinrichtungen am bzw. in der Nähe des Arbeitsplatzes gewinnen zunehmend an Bedeutung und sind häufig ausschlaggebend bei der Wahl des Arbeitsplatzes. Bereits jetzt ist für viele Beschäftigte diese Einrichtung ein unverzichtbarer Bestandteil der Familien- und Arbeitssituation. Mithin ist es eine Grundvoraussetzung für die Klinikum Offenbach GmbH, diese Einrichtung auch künftig den Beschäftigten als Betreuungseinrichtung anbieten zu können.

 

Ebenfalls unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtkonzeptes sind die besonderen Öffnungszeiten der Kindertagesstätte am Klinikum Offenbach. Die Öffnungszeiten von 05:45 Uhr bis 17:00 Uhr und die fehlenden Schließungszeiten in den Sommerferien sind für eine Kindertagesstätte, die den Charakter einer Betriebskindertagesstätte nicht verlieren soll, von erheblicher Bedeutung. Auch dieses soll im Rahmen eines Vertrages mit der EKO/Stadt Offenbach festgeschrieben werden.

 

Die Stadt hat als Öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Kosten der Regelbetreuung und Bildung nach SGB VIII der Kinder von Eltern, die ihren Erstwohnsitz in Offenbach haben, zu tragen. Besondere Betreuungszeiten aufgrund ausschließlich betrieblicher Bedürfnisse fallen nicht unter den gesetzlichen Auftrag. Die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Offenbach decken die Kosten hierfür nicht.

 

Zu Beschluss 6:

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung richtet sich gegen den kommunalen Träger, in dessen Zuständigkeitsbereich die Eltern leben. D.h. beispielsweise, dass die Kosten für Kinderbetreuung von Betriebsangehörigen, die im Landkreis Offenbach leben, nicht von der Stadt Offenbach zu tragen sind. Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch lässt Ausgleichszahlungen zwischen den Kommunen prinzipiell zu, aber die Rechtslage ist hinsichtlich der Höhe des Kostenausgleichs sowie des Anspruchs dem Grunde nach nicht eindeutig. Sofern die Platzkosten ganz oder teilweise für Kinder aus anderen Kommunen von diesen nicht erstattet werden, muss gewährleistet sein, dass der EKO die entstandenen Kosten ersetzt bekommt.

 

Zu Beschluss 7:

Das derzeitige Außengelände Hort Klinikum und EKO/KT 20 ist völlig unzureichend für die geplante Platzzahl. Es ist eine erhebliche Erweiterung des Geländes in Richtung Süden möglich und notwendig. Insbesondere soll mit Eintritt der Verlegungsmöglichkeit der Feuerwehrzufahrt das dann gewonnene Gelände unmittelbar vor dem Neubau der Kita als Außengelände zugeschlagen werden. Dies ist notwendig, um für die unter Dreijährigen die Nutzung des Außenbereichs in unmittelbarer Nähe des Gebäudes zu ermöglichen.