Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 02.10.2008

Eing. Dat. 18.09.2008

 

Nr. 350

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009
Antrag Magistratsvorlage Nr. 305/08 vom 17.09.2008 (Dez. III, Amt 20), DS I (A) 350

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a)  die Haushaltssatzung 2009 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2009
     und der Stellenplan für das Jahr 2009 festgesetzt.

b)  das beigefügte Investitionsprogramm 2009 für die Jahre 2008 bis 2012 wird
     beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen


Begründung:

Nach § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114a HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.

Das Investitionsprogramm ist nach § 114h HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

 

Anlagen