Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.10.2008

Eing. Dat. 23.10.2008

 

Nr. 353

 

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 628 „Spessartring/ Rheinstraße“
hier:  Grundsatzbeschluss Verlagerung Kinder- und Jugendfarm und GOAB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 364/08 (Dez. I, Amt 60) vom 22.10.2008, DS I (A) 353


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Die Ergebnisse der Untersuchung zu Ersatzstandorten für die Gemeinnützige
    Offenbacher Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH (GOAB) und
    Kinder- und Jugendfarm -Stand Sept. 2008- werden (zustimmend)* zur Kenntnis
    genommen.

2. Die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB mit der Abteilung Landschaftsbau
    („Buchhügelhof“) werden im Zuge des geplanten Neubaus des Polizeipräsidium
    Südosthessen in den östlichen Teil des Buchhügels verlagert.

3. Für den Wetterpark wird am neuen Standort der GOAB und der Kinder- und
    Jugendfarm die Mitnutzung von Räumlichkeiten vorgesehen.
    Das Vorhaben soll Modellcharakter hinsichtlich Energieeffizienz, Einsatz
    erneuerbarer Energien und ökologischer Baustoffe aufweisen.

4. Der Realisierung eines Ersatzbaues für die GOAB und die Kinder- und
    Jugendfarm einschl. der Mitnutzung durch den Wetterpark, auf der Grundlage der
    vom Büro Pielok & Marquardt erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften ersten Kostenschätzung mit vorrausichtlichen Gesamtkosten in Höhe
    von 1,84 Mio €, wird zugestimmt.

5. Der Magistrat wird beauftragt, die erforderlichen Planungs- und Kostendaten zu
    erstellen und der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden
    Projektvorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.

6. Die Mittel sind bei einem neu einzurichtenden USK 60000.9XXXX im NT 2009
    einzustellen.

* (Eine Abstimmung zu Punkt 1 erfolgt nicht, da nur Kenntnis zu nehmen ist.)

Begründung:

 

Zu 1 und 2:

Für den geplanten Bau des Polizeipräsidiums für den Bereich Südosthessen (PP- SOH) am Spessartring/ Rheinstraße müssen die Gebäude des ehemaligen städtischen Anzuchtgartens, die von der Abteilung Landschaftsbau (Buchhügelhof) der GOAB genutzt werden, und die benachbarte Kinder- und Jugendfarm beseitigt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 21.11.2007 DS I (A) 259 folgenden Beschluss gefasst:

„ Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und welches geeignete Gelände zur Fortführung der Kinder- und Jugendfarm zur Verfügung gestellt werden kann.“

In der Begründung zum Beschluss wird die besondere Bedeutung der Kinder- und Jugendfarm zum Ausdruck gebracht und das Ziel, dass diese Einrichtung bestehen bleibt.

 

Die Kinder- und Jugendfarm ist eine sehr wichtige und erfolgreiche Einrichtung für eine kreative, gesunde und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

 

Als Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft erfüllt die GOAB, die derzeit auf dem Buchhügel ca. 45 Mitarbeiter beschäftigt, eine herausragende soziale Funktion in Offenbach.

 

Zwischen der Kinder- und Jugendfarm und der GOAB besteht am heutigen Standort eine enge Kooperation sowohl in räumlicher Hinsicht als auch durch technische Hilfestellung seitens der GOAB. Es besteht daher auf beiden Seiten der Wunsch, auch zukünftig einen gemeinsamen Standort zu nutzen.

 

Die untersuchten Standorte wurden daher auch hinsichtlich der Eignung für die GOAB betrachtet.

 

Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass der beste Ersatzstandort für die Kinder- und Jugendfarm sowie die GOAB am östlichen Buchhügel im Bereich des heutigen Naturlehrpfades gegenüber dem Wetterpark liegt. Dies würde sich auch in die Zielrichtung des Freiraumentwicklungskonzeptes Büchhügel gut einfügen und insbesondere die dort angestrebte Verbesserung der Freizeitfunktion stärken.

 

Im Zuge der weiteren Freilegung des Grundstückes müssen weiterhin Anlagen der dortigen Kleingartennutzer sowie der Kleintierzüchter verlagert werden. Hierfür werden zurzeit Verhandlungen mit den Beteiligten geführt, über entsprechende Ersatzmaßnahmen wird eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Zu 3:

Der Wetterpark hat sich zu einem Imageträger der Stadt Offenbach entwickelt.

Es fehlt bisher jedoch eine notwendige Anlaufstelle, die der Bedeutung der Anlage und den Bedürfnissen der Besucher angemessen Rechnung trägt. Es sind weder Witterungsschutz, Toiletten noch ein gastronomisches Angebot vorhanden. Auch Räume für Präsentationen und Informationen (Vortragsveranstaltungen) fehlen.

 

Der neue Standort für GOAB und Kinder- und Jugendfarm eröffnet die Möglichkeit, im gemeinsam genutzten Eingangsbereich/Foyer ein kleines Besucherzentrum für den Wetterpark zu integrieren, das von der GOAB betreut werden könnte. Auch die dringend benötigten Toiletten können hier wirtschaftlich untergebracht werden.

 

Durch die räumliche und funktionale Verknüpfung von GOAB/ Kinder- und Jugendfarm sowie Wetterpark entstehen wichtige Synergieeffekte. Dies gilt auch für eine zusätzliche Betreuung/soziale Kontrollmöglichkeit des Wetterparks selbst.

 

Zu 4:

Das Planungsbüro Pielok & Marquardt hat im Auftrag des Amtes für Stadtplanung und Baumanagement, den gemäß zu 1 favorisierten Standort am östlichen Buchhügel hinsichtlich der baulichen und funktionalen Anforderungen von GOAB, Kinder- und Jugendfarm sowie Wetterpark konzeptionell und kostenmäßig untersucht.

 

Die Untersuchungen haben bestätigt, dass die betrieblichen Anforderungen der GOAB, die räumlichen Wünsche der Kinder- und Jugendfarm sowie die Mitnutzung für Toiletten und ein kleines Besucherzentrum durch den Wetterpark an dem betreffenden Standort sehr gut umgesetzt werden können.

 

Es wird vorgeschlagen, ein Modellvorhaben hinsichtlich Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien sowie ökologischer Baustoffe zu entwickeln. Die Standortwahl im Landschaftsraum Buchhügel und gegenüber dem Wetterpark unterstreicht dieses Ziel. Insbesondere bei der Wahl der energetischen Maßnahmen müssen hinsichtlich deren Wirksamkeit die Nutzeransprüche bzw. Nutzerverhalten (Kinder und Jugendliche) berücksichtigt werden. Um eine kosteneffiziente und kurzfristige Belegung der Dächer mit Photovoltaik sicherzustellen, sollen die Dachflächen entsprechend dem derzeit bei öffentlichen Gebäuden verfolgten Modell an einen privaten Investor zur Nutzung für Photovoltaikanlagen verpachtet werden.

 

Das Büro Pielok & Marquardt hat eine vom Revisionsamt geprüfte Kostenschätzung erstellt. Danach liegen die Baukosten bei ca. 1,84 Mio. Euro. Dieser Kostenansatz geht von der Annahme aus, dass die GOAB insbesondere bei der Freiraum-gestaltung für sich selbst und die Kinder- und Jugendfarm Eigenleistung in Höhe von ca. 160.000 Euro erbringen kann.

 

Maßnahmen für die Realisierung weitergehender energetischer und ökologischer Bauweisen sind in der weiteren, vertiefenden Detailplanung zu prüfen und zu bewerten. Dies kann eventuell noch Auswirkungen auf die Kosten haben, was dann Inhalt des Projektbeschlusses sein wird.

 

Zu 5:

Das Land Hessen hat deutlich gemacht, dass mit der Aufforderung zur Freilegung des Geländes am Spessartring ab Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan 628 „Spessartring/ Rheinstraße“ im Februar 2009 gerechnet werden muss. Danach ist innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes (ca. 12 bis 18 Monaten) das Gelände am Spessartring zu räumen.

 

Eine Bereitstellung der Ersatzstandorte zum Zeitpunkt des Abbruches der bestehenden Anlagen ist bei dieser Vorgabe nur zu gewährleisten, wenn unverzüglich die weiteren Planungsaufträge vergeben werden.

 

Zu 6:

Entsprechend der Vereinbarung mit dem Regierungspräsidenten Darmstadt über die finanzielle Beteiligung der städtischen Gesellschaften an den Investitionen der Stadt Offenbach ist beabsichtigt, die Grundstückflächen für den Neubau des Polizeipräsidiums einschl. der Freimachverpflichtungen und der Umsetzung der sich hieraus ergebenden Ersatzmaßnahmen, hier Verlagerung GOAB und Kinder- und Jugendfarm, an die SOH zu übertragen.

Anlagen:

1.         Untersuchung zu Ersatzstandorten

2.         Lageplan mit geplanten Nutzungen

3.         Erläuterungen zum Lageplan

4.         Raumprogramm

5.         Kostenschätzung

 

 

Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
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  1 x Vertreterin MUT
  1 x Frau Stv. Silvestro
  2 x Stv.- Büro