Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 18.02.2009

Eing. Dat. 18.02.2009

 

Nr. 402

 

 

Modellschule Integration
Antrag CDU vom 18.02.2009, DS I (A) 402

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, gemeinsam mit einer Offenbacher Schule, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern aus Migrantenfamilien aufweist, ein Konzept „Modellschule Integration“ zu entwickeln mit dem Ziel, integrative Maßnahmen als wesentlichen Anteil des Schulalltags zu etablieren.

Der Magistrat wird ferner beauftragt, parallel mit der Landesregierung Kontakt aufzunehmen und alle Möglichkeiten einer engen Kooperation zwischen dem Land Hessen und der Stadt Offenbach auszuloten. Ziel soll sein, gemeinsam mit der Landesregierung als Pilotprojekt eine „Modellschule Integration“ in Offenbach zu realisieren.


Begründung:

 

Bei der Integration von Migranten in Deutschland kommt besonders auf die Schulen eine besondere Rolle und Verantwortung zu. Bildung ist der Schlüssel zur Integration. Auch wenn es zahlreiche Beispiele gelungener Integration gibt, bleibt die zentrale Herausforderung, gleiche Chancen für Migranten zu schaffen.

 

Der Magistrat soll daher mit einer Offenbacher Schule, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Migrationskindern und –jugendlichen aufweist, ein Konzept erstellen, das besonders die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshinter-grund zum Ziel hat.

 

Mit einem neuen schulischen Integrationskonzept soll gerade Migrationskindern und –jugendlichen durch eine besondere Förderung der gleichberechtigte Zugang zu allgemeiner Bildung ermöglicht werden. Als Indikator kann gelten, wenn sich ihre Leistungen und Schulabschlüsse in der Statistik nicht mehr von denen ihrer „deutschen“ Mitschüler unterscheiden.

 

Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP auf Landesebene eröffnet die Möglichkeit für Schulen, die aufgrund ihrer besonderen Situation einen höheren Förderbedarf haben, eine darüber hinausgehende Zuweisung nach festzulegenden Kriterien wie Sozialindex etc., zu erhalten. Der Magistrat soll daher diese Möglichkeit nutzen und gemeinsam mit der Landesregierung neue Fördermöglichkeiten prüfen, die sich durch die Einrichtung einer Modellschule Integration ergeben.