Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 5. März 2009

 

 

10.      Bebauungsplan Nr. 563 B 1. Änderung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 563 A
" Hafen Offenbach, Mainviertel"
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung und zusammenfassende Erklärung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 047/09 (Dez. I, Ämter 62 u. 60) vom 18.02.2009,
DS I (A) 404
Az: 000-0002-01/1332#1703/2009


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Stellungnahmen

      - der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH,
      - der FES - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH,
      - der FAS - Frankfurter Abfallmanagement und Service GmbH (auch für
        FAS-Gewerbesortieranlage),
      - der FFR GmbH,
      - der GFH - Gemeinschaft der Frankfurter Hafenanlieger - ,
      - der Drachen-Propangas GmbH,
      - der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main,
      - der HFM - Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - ,
      - der Dyckerhoff Beton GmbH & Co. KG
      - der Kanzlei Stapelfeld, Zweschper, Krumb (für Dyckerhoff Beton
        GmbH & Co. KG),
      - der TSR Recycling GmbH & Co. KG,
      - der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Derringer (für Glockenbrot GmbH &
        Co. OHG),
      - der Horst Mosolf GmbH & Co. KG,
      - der Rechtsanwälte Gleis, Lutz (für Pro Logis Germany II B.V. und Pro
        Logis Germany X B.V.),
      - der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Derringer (für UPS - United Parcel
        Service Deutschland Inc. & Co. OHG),
      - der Kanzlei Freshfields, Bruckhaus, Derringer (für Schenker Deutschland
        AG und die Zweite Kommanditgesellschaft Stinnes Immobiliendienst
        GmbH & Co),
      - der VION Food Group, Frankfurt,
      - der Stadt Frankfurt am Main, Dezernat Planung und Wirtschaft,
      - des Verbandes Hessischer Fischer,
      - der IHK Frankfurt am Main,
      - der IHK Offenbach am Main
        bleiben aus den in der Anlage 1 dargelegten Gründen unberücksichtigt.

1.2 Die Stellungnahmen
      - des Landessportbundes,
      - der Deutschen Telekom AG,
      - des Regierungspräsidiums Darmstadt
      werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

    Der Bebauungsplan Nr. 563 B in der Fassung vom 09.02.2009 (Anlage 2) für
    das Gebiet zwischen Main, Carl-Ulrich-Brücke, Nordring und Hafenbecken
    wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als
    Satzung beschlossen.

3. Begründung und zusammenfassende Erklärung

    Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) und die zusammenfassende
    Erklärung (Anlage 4) werden dem Bebauungsplan beigefügt.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.03.2009

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung