Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 14.08.2009

Eing. Dat. 06.08.2009

 

Nr. 407/89

 

 

Behindertenfreundliche und behindertengerechte Wohnungen in Offenbach

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2009, DS I (A) 407
dazu: Magistratsvorlage Nr. 286/09 (Dez. II) vom 05.08.2009


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.03.2009 folgenden Beschluss gefasst:

1. Auf der Homepage der Stadt Offenbach wird dem Thema „behinderten-
    gerechtes und/oder behindertenfreundliches Wohnen“ eine größere
    Bedeutung zugemessen. Es wird eine Seite eingerichtet, auf der eine
    Linkliste mit Anbietern behindertengerechter und/oder behindertenfreundlicher
    Wohnungen veröffentlicht wird.

2. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren
    Maßnahmen getroffen werden können, um Menschen bei der Suche nach
    behindertenfreundlichen oder –gerechten Wohnungen im Stadtgebiet zu
    helfen.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Antwort zu 1.

 

Auf der Homepage der Stadt Offenbach a. M. wurde ein Artikel „Barrierefreies Wohnen“ eingestellt, der sowohl über „Themen / Ämter und Gesellschaften / Behindertenbeauftragte“ als auch über „Zielgruppen / Behinderte“, „Zielgruppen / NeubürgerInnen“ sowie über „Lebenslagen / Umzug“ eingesehen werden kann.

Der Artikel enthält sowohl eine Verlinkung zu Informationen zum Thema „Wohnberechtigungsschein“ bei öffentlich geförderten Wohnungen als auch zu einer Anbieterliste von Baugesellschaften und –genossenschaften, die im Stadtgebiet über barrierefreie Wohnungen verfügen.

Drei weitere private Vermieter verfügen bisher über keinen Internetauftritt für Ihre Immobilien in Offenbach. Mit ihnen wurde bereits Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, sie in Zukunft in die Liste mit aufnehmen zu können.

 

Antwort zu 2.

 

Bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung sind sowohl das Wohnungsamt, besonders wenn es sich um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) handelt, als auch die Behindertenbeauftragte behilflich. Da die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen können, ist es für die Betroffenen in der Regel sinnvoll, die entsprechenden Informationen direkt beim entsprechenden Vermieter einzuholen.

 

Die Behindertenbeauftragte unterstützt in Einzelfällen durch persönliche Gespräche, in denen die individuellen Bedarfe geklärt werden, die notwendigen formalen Schritte erläutert werden und Hilfestellung geleistet wird. Außerdem nimmt sie gegebenen-falls direkt Kontakt mit den Vermietern auf.