Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 06.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.04.2009
Eing. Dat. 03.04.2009
Nr. 416
Energieberatung für ALG II-Bezieher
Antrag CDU vom 03.04.2009, DS I (A) 416
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Energie sparen kommt nicht nur unserer Umwelt zugute, sondern schont auch den Geldbeutel. Diese Erkenntnis gilt insbesondere für einkommensschwache Menschen, die von Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.
Mit dem vorliegenden Antrag soll der Magistrat beauftragt werden, als Mitgesellschafter der MainArbeit GmbH darauf hinzuwirken, dass auch in Offenbach im Rahmen der Beschäftigungsmaßnahme für Arbeitslosengeld II-Bezieher zu Energieberatern qualifiziert werden, die einkommensschwachen Menschen Tipps für den ökologischen Umgang mit Strom, Wasser und Heizenergie geben können.
Die MainArbeit GmbH soll sich hierbei an ein Projekt des deutschen Caritasverban-des und des Bundesverbandes der Energieagenturen Deutschland ankoppeln, das mit Mitteln aus der Klimaschutz-Initiative finanziert wird.
Erfahrungen aus der Stadt Frankfurt zeigen, dass die Besuche der Energieberater, die selbst ALG II-Bezieher sind, letztlich sehr willkommen sind. Die Energieberater bringen ein „Soforthilfepaket“ im Wert von 40 bis 70 Euro mit und bauen z. B. abschaltbare Steckdosenleisten, Zeitschaltuhren, Energiesparlampen und Wasserspartechnik kostenlos ein und geben darüber hinaus wertvolle Tipps zum Energie sparen. Finanziert werden diese Gegenstände durch Sponsoring.
Die antragstellende Fraktion erhofft sich von diesen Maßnahmen, dass sie nachhaltigen Einfluss auf ökologisches Energieverbrauchsverhalten von Menschen mit geringem Einkommen haben, und einen Beitrag zur Kostenreduzierung leisten.
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