Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 3. September 2009
20. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 632 - Hospiz am Lichtenplattenweg -
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
3. Beschluss über den Plan als Satzung
4. Begründung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 315/09 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 19.08.2009,
DS I (A) 474
Az: 000-0002-01/1430#1822/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt einstimmig wie folgt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Hinweise der Fraport AG und der AG Flughafen werden, wie auf den
Seiten 4 und 13 der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.2 Die Anregung des Amtes für Umwelt, Energie und Mobilität, das
Energiekonzept vor Aufnahme in den Durchführungsvertrag vorzulegen,
wird in Abstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Mobilität, wie auf
Seite 7 der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
1.3 Die Hinweise des ESO Eigenbetriebs, der Feuerwehr, des Stadtgesund-
heitsamtes und des Polizeipräsidiums Südosthessen werden bei der
Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.
1.4 Die Anregung des Regierungspräsidiums Darmstadt, eine schalltechnische
Untersuchung durchzuführen, bleibt aus den auf den Seiten 16 und 17 der
Anlage 2 dargelegten Gründen unberücksichtigt. Die weiteren Anregungen
des Regierungspräsidiums zum Immissionsschutz werden, wie auf Seite 17
der Anlage 2 dargestellt, berücksichtigt.
2. Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Dem Vertrag zwischen der Stadt Offenbach a.M. und der Stiftung Heilig-
Geist-Hospital Bensheim über die Vorbereitung und Durchführung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 632 (Anlage 3) wird zugestimmt.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 632 für das Gebiet zwischen
Lichtenplattenweg, Julius-Leber-Straße, der nördlichen Grenze des
Grundstücks Julius-Leber-Straße 4 und dem Industriebahnweg (Anlage 4 in
der Fassung vom 10.08.2009 und Anlage 5 in der Fassung vom 15.04.2009)
wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO als
Satzung beschlossen.
4. Begründung:
Die Begründung (Anlage 6) wird dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.09.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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