Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.09.2009

Eing. Dat. 17.09.2009

 

Nr. 495

 

 

Videoüberwachung des Europaplatzes im Stadtteil Lauterborn
Antrag Magistratsvorlage Nr. 374/09 (Dez. IV, Amt 32) vom 16.09.2009, DS I (A) 495


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1. Eine Videoüberwachung des Europaplatzes (Einkaufs- / Fußgängerzone zwischen
    Richard-Wagner-Straße und Hugo-Wolf-Straße) wird nach § 14 Abs. 4 des
    Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
    eingerichtet.

2. Die Herstellung der Anlage wird von der Energieversorgung Offenbach AG im
    Wege des Contracting durchgeführt.
  
3. Die jährlichen Betriebskosten für Bereitstellung, Wartung, Instandsetzung und
    Datenübertragung zur Stadtverwaltung in Höhe von EUR 7.365,-- zuzügl. MwSt.
    stehen  für das Haushaltsjahr 2009 bei dem Untersachkonto 11000.67610
    "Betriebskosten Videoüberwachung (02.02.01)", Sachkonto 61660000, Produkt
    02.02.01 bereit. Für das Haushaltsjahr 2010 sind entsprechende Mittel bereits
    angemeldet, für die Folgejahre werden sie angemeldet.

4. Die Videoüberwachung des Europaplatzes wird ausdrücklich nur für einen
    befristeten Zeitraum beschlossen. Die Wirksamkeit und Notwendigkeit aller von
    der Stadt Offenbach am Main nach § 14 Abs. 4 HSOG betriebenen Videoanlagen
    ist in jährlichen Rhythmus zu überprüfen. Das Ergebnis ist der
    Stadtverordnetenversammlung zu berichten.


Begründung:

 

Bereits im Jahr 2007 erlangte das Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main, insbesondere durch die Mitarbeit beim „Runden Tisch Süd“ und der Präsenz bei den Treffen der Bürgerinitiative Lauterborn Kenntnis davon, dass im Bereich des Europaplatzes vermehrt Straftaten, insbesondere Sachbeschädigungen, begangen wurden.

 

Zur Verhinderung weiterer Straftaten wurden zahlreiche Maßnahmen initiiert, so auch das Verschrauben der in diesem Bereich befindlichen Kanaldeckel, da diese vermehrt in Scheiben der anliegenden Geschäfte geworfen worden waren, und eine bessere Ausleuchtung des Bereiches vor dem „Göttertrunk“ (Richard-Wagner-Straße - Zugang Einkaufs- /Fußgängerzone).

 

Der mangelnde nachhaltige Erfolg der Maßnahmen veranlasste das Ordnungsamt das Polizeipräsidium Südosthessen zu bitten, eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit einer Videoüberwachung nach § 14 Abs. 4 HSOG vorzunehmen. Mit Schreiben vom 19.12.2007 bestätigte das Polizeipräsidium anhand der dort vorliegenden Kriminalstatistik, dass im Bereich des Europaplatzes die Voraussetzungen für die Videoüberwachung durch die Ordnungsbehörde gegeben sind.

 

Die daraufhin von Ordnungsamt erstellte Planung zur Realisierung dieser Videoüber-wachung führte zu dem Ergebnis, dass insbesondere die Übertragung der Video-daten und die Anbindung an das bestehende Videoüberwachungssystem der Stadt Offenbach mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden war. Erst ein Kontakt mit der Energieversorgung Offenbach AG, die über eine entsprechende Infrastruktur und ein eigenes Lichtwellenleiternetz im Stadtgebiet verfügt, ließ die Realisierung des Projektes zu vertretbaren Betriebskosten zu.

 

Geht man von den Erfolgen der bisher in Offenbach betriebenen Videoüberwach-ungsanlagen auf dem Marktplatz und in der Hermann-Steinhäuser-Straße aus, so ist damit zu rechnen, dass der Bereich des Europaplatzes und der angrenzenden Hugo-Wolf-Straße und Richard-Wagner-Straße durch den Einsatz der geplanten zwei Kameras deutlich sicherer gemacht werden kann.

 

Über die Auswirkungen der Videoüberwachung und den damit nachweislich verbundenen Rückgang der Kriminalität in den überwachten Bereichen wurde die Stadtverordnetenversammlung mit II A Bericht zum Beschluss der Stadtverordne-tenversammlung vom 17.04.2008 Drucks. Nr. DS I (A) 295 informiert.

 

Die in der Bürgerinitiative Lauterborn aktiven Geschäftsleute und Bürgerinnen und Bürger erhoffen sich durch eine Videoüberwachung einen Rückgang der Schäden, mehr Sicherheit für die Passanten und eine Attraktivitätssteigerung des kleinen Einkaufszentrums.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.