Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 23.09.2009
Eing. Dat. 23.09.2009
Nr. 496/1
Ausbildung in Teilzeit
Ergänzungsantrag CDU vom 23.09.2009, DS I (A) 496/1
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die zweite große Wirtschaftsorganisation neben der IHK ist die Kreishandwerkerschaft für Stadt und Kreis Offenbach. Im Ursprungsantrag ist lediglich eine Kooperation zwischen Magistrat und IHK erwähnt. Eine solche Zusammenarbeit greift zu kurz, wenn die Kreishandwerkerschaft hieran nicht beteiligt würde.
Durch das Berufsbildungsgesetz wird die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung bei Elternschaft und Pflege von Angehörigen eröffnet. Beide Lebenssituationen sind explizit im Berufsbildungsgesetz aufgeführt.
Bei der Programmentwicklung zur Förderung von Teilzeitausbildung sollen daher auch in Offenbach Menschen berücksichtigt werden, die aufgrund der Pflege von Angehörigen die Vorraussetzungen für eine Teilzeitausbildung erfüllen.
Die Entwicklung eines Programms zur Teilzeitausbildung mit der einhergehenden notwendigen Öffentlichkeitsarbeit wird erhebliche Kosten verursachen. Ebenso werden für die Beratung von Unternehmen die Teilzeitausbildung anbieten Kosten entstehen. Der Magistrat wird daher aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob zur Refinanzierung des Programms Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden können.
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