Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2009
15. Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Ludwig-Dern-Schule und Mittagsversorgung der Lauterborn-/Ludwig-Dern-Schule, Schubertstraße 89 in 63069 Offenbach, Maßnahme im Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen, Öffentliche Schulträger
hier: Projekt- und Vergabebeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 419/09 (Dez. I, Amt 60) vom 21.10.2009,
DS I (A) 509
Az: 000-0002-01/1470#1869/2009
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Modernisierung, Instandsetzung, Umbau und Erweiterung der Ludwig-
Dern-Schule und Mittagsversorgung der Lauterborn-/Ludwig-Dern-Schule,
Schubertstraße 89 in 63069 Offenbach, nach der von der EEG in Zu-
sammenarbeit mit Dritten erstellten und vom Revisionsamt geprüften
detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 12.150.000,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 12.150.000,00 € werden bewilligt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt in Höhe von 1.850.000,00 € USK
20500.94010 “Lauterborn-/Ludwig-Dern-Schule, Mittagsversorgung und
Betreuung SIP/ZIP (01.01.50)“ SK 05300099, Projekt 601010000099, Produkt
01.01.50, überplanmäßig entsprechend der Förderrichtlinien (Hessisches
Sonderinvestitionsprogrammgesetz).
Die weitere Finanzierung in Höhe von 10.300.000,00 € erfolgt über das USK
27010.94030 „Ludwig-Dern-Schule, Sanierung und Erweiterung - SP
(03.09.01)“ SK 09510000, Projekt 401030000002 , Produkt 03.09.01.
Haushaltsmittel 2008 und früher: 1.160.000,00 €
Haushaltsmittel 2009: 3.900.000,00 €
Haushaltsmittel 2010: 800.000,00 €
Haushaltsmittel 2011: 4.140.000,00 €
Haushaltsmittel 2012:
300.000,00 €
Gesamt: 10.300.000,00 €
Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2009 eine Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 2.600.000,00 € zur Verfügung. Diese
Verpflichtungsermächtigung
wird über die Änderungsliste zum Nachtrag 2009 um
2.640.000,00 € auf insgesamt 5.240.000,00 € erhöht.
3. Die Zustimmung des Hessischen Ministeriums der Finanzen für die Förderung
der Maßnahme aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms des Landes
Hessen liegt vor.
4. Die Abwicklung der Maßnahme wird der EEG ab Leistungsstufe III gemäß
Rahmenvertrag treuhänderisch übertragen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 06.11.2009
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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