Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 11.11.2009
Eing. Dat. 05.11.2009
Nr. 522
Haushaltssicherungskonzept 2010
Antrag Magistratsvorlage Nr. 458/09 (Dez. III, Amt 20) vom 04.11.2009, DS I (A) 522
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Das in der Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 wird
beschlossen.
Begründung:
Die Beschlussfassung über das HSK ist eine Voraussetzung für die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile des städtischen Haushaltsplans.
Der Stadt Offenbach wurde in Form einer Auflage (Auflage Nr. 7 zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2009 durch das Regierungspräsidium Darmstadt vom 12.05.2009) aufgegeben, ein von der Vertretungskörperschaft zu beschließendes Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Mit dieser erneuten Auflage zur Erstellung eines HSK wird von der Kommunalaufsicht die Gesetzeslage umgesetzt. Die HGO - § 92 Abs. 4 - enthält seit Anfang 2005 die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen werden kann.
In seiner Gliederung und seinem Aufbau orientiert sich das HSK 2010 grundsätzlich an den Vorgaben der Genehmigungsbehörde und greift die Struktur des letztjährigen Konzepts auf. Es werden wichtige Daten und Informationen zum Haushalt und zur Stadtentwicklung komprimiert präsentiert und analysiert.
Auch in den nächsten Jahren ist ein Haushaltsausgleich trotz vielfältiger Maßnahmen in den Bereichen Stadtentwicklung, Ansiedlungspolitik und Verwaltungsmodernisierung dauerhaft nicht in Sicht.
Anlage
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