Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Februar 2010

 

 

11.      Bebauungsplan Nr. 618 C - Waldheim-Süd, südlicher Teil, 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 618 A - Billigung des Planentwurfes
Antrag Magistratsvorlage Nr. 007/10 (Dez. I, Ämter 62 und 60) vom 20.01.2010,
DS I (A) 548
Az: 000-0002-01/1529#1940/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der REP wie folgt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 618 C (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet zwischen der Straße An den Linden, der Kastanienstraße, der Fläche des südlichen Kreisverkehrs, der Eichenallee und dem Grünzug Im Grünen Grund sowie die Begründung (Anlage 3), jeweils in der Fassung vom 11.01.2010, werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.


Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.02.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung