Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 21.01.2010

Eing. Dat. 21.01.2010

 

Nr. 553

 

 

 

Externe Vergabe von Dienstleistungen
Antrag CDU vom 21.01.2010, DS I (A) 553


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Der Magistrat wird beauftragt, künftig mindestens sechs Monate vor Ablauf einer
    Vereinbarung bzw. Vertrags zur externen Vergabe von Dienstleistungen im Wert
    über 50.000 € pro Jahr

    a) den  Ausschuss Haupt- Finanzen und Beteiligungen in nichtöffentlicher Sitzung
        hierüber zu informieren
    b) dem Ausschuss Haupt- Finanzen und Beteiligungen über das geplante
        Vorgehen des Magistrats zu informieren.

2. Vor Abschluss eines neuen Vertrages soll der Ausschuss ebenso rechtzeitig in
    Kenntnis gesetzt werden.


Begründung:

 

Die Hessische Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung des Offenbacher Magistrates lassen es zu, dass Vereinbarungen bzw. Verträge zur externen Vergabe von Dienstleistungen nur im Magistrat intern beschlossen werden. Das Beratungsgeheimnis im Magistrat gebietet es, diese Beschlüsse nicht zu veröffentlichen.

 

Gelegentlich ist es, kurz nach der Beschlussfassung im Magistrat, der Tagespresse zu entnehmen, welche externen Aufträge in der vorausgegangenen Magistratssitzung vergeben wurden.

 

Als Beispiele dürfen hierbei zitiert werden: Vergabe von Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten bei Verkehrsampeln und Straßenbeleuchtung, Architektur- und Bauplanungsleistungen, Straßenunterhalt, Baum- und Grünanlagenpflege, Baubetreuungen pp..

 

Das Genannte ist enumerativ, es ließe sich beliebig fortsetzen.

 

Um mehr Transparenz für die Stadtverordnetenversammlung zu erreichen, erscheint es der Antrag stellenden Fraktion mehr als angemessen, dass der Magistrat in der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses Haupt- Finanzen und Beteiligungen sechs Monate vor Ablauf der Vereinbarungen berichtet.