Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 31.05.2010

Eing. Dat. 20.05.2010

 

Nr. 554/105

 

 

Schlussbericht zur Aussichtsplattform auf dem WSV-Gelände
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.02.2010 DS I (A) 554
dazu: Magistratsvorlage Nr. 180/10 (Dez. I, Amt 60) vom 19.05.2010


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 04.02.2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem WSV-Bürgel, dem Stromkonzern E-ON und der Regionalpark GmbH zu prüfen und binnen drei Monaten zu berichten, ob der sich auf dem Gelände des Wassersportvereins Bürgel nicht mehr benötigte Strommast als Aussichtsplattform nutzen lässt.

Die entstehenden Kosten und –beteiligungen sowie die städtischen Folgekosten sind gleichfalls aufzulisten.

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Das Anliegen der Stadtverordnetenversammlung wurde umfangreich geprüft. Dabei ging es auf der einen Seite um die Aussichtsplattform an sich und andererseits um die technischen Rahmenbedingungen. Ein Teilabbruch des Strommastes musste aufgrund des Zeitdrucks durch die  Abbruchmaßnahme der EON Hannover kurzfristig veranlasst werden. Unter der Prämisse, dass am Mast keine zusätzlichen Aussteifungen vorgenommen werden sollten, wurde in Abstimmung mit einem Statiker und der EON aus statischen Gründen ein Abbruch oberhalb der unteren Traverse, als sinnvoll angesehen und entsprechend umgesetzt.

 

Nachdem Mitte April 2010 statische Bestandsunterlagen der EON bei Amt 60 eingegangen waren, wurde für den verbliebenen Teil des Mastes im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung eine Machbarkeitsstudie durch das Ingenieurbüro Grontmij BGS erarbeitet. Das Büro kommt zu folgendem Ergebnis:

 

1.    Die vorhandene Plattform des Mastes auf ca. 10 m Höhe muss über eine neue Treppe erreichbar gemacht werden. Diese wird freitragend neben dem Mast aufgebaut und über Plattformen und Stege mit dem Mast verbunden. Aus wirtschaftlichen Gründen wird bei der Treppe auf eine Standardkonstruktion aus Gitterrosten zurückgegriffen. Als Absturzsicherung wird um die vorhandene Plattform ein 1,00 m hohes umlaufendes Füllstabgeländer montiert. Hierfür entstehen je nach Variante (Spindeltreppe bzw. umläufige Treppe mit Podest) Kosten zwischen 38.000,00 € und 44.000,00 €.

 

2.  Um das Gelände des Wassersportvereins vor unbefugtem Zutritt zu schützen,
     wird der Aussichtsturm mit einem Maschendrahtzaun umzäunt. Ein Weg in
     wassergebundener Bauweise wird vom Mainuferweg zur Turmtreppe neu
     angelegt. Hierfür entstehen je nach Variante Kosten zwischen 1.300,00  € und
     1.500,00 €.

 

3.  Ein Minimum an Sanierung, wie Entrostung, Korrosionsschutz, Entsorgen 
    Bleimennige, Schlosserarbeiten ist für die Instandhaltung des Mastes
    erforderlich. Hierfür entstehen je nach Variante Kosten zwischen 3.000,00 €
    und 3.500,00 €.

 

4.  Sonstige Kosten, wie Baustelleneinrichtung und Planungskosten schlagen je
     nach Variante mit einer Summe zwischen 16.000,00 € und 19.000,00 € zu
     Buche. Insgesamt ist für das Bauwerk je nach Variante mit einem 
     Kostenaufwand zwischen 58.000,00 € und 68.000,00 € zu rechnen.

 

5.  Eine Abfrage der zu erwartenden Folgekosten beim ESO ergab eine grobe
     Schätzung von ca. 2.500,00 € pro Jahr.

 

Bezüglich einer Beteiligung an der Finanzierung wurde die Dachgesellschaft Regionalpark Rhein Main angefragt, da sich der Standort an der Mainroute des Regionalparks befindet. Eine Kostenbeteiligung ist dort durchaus vorstellbar. Die Höhe der Zuwendung hängt von den zur Verfügung stehenden Mitteln der Dachgesellschaft ab. Sie könnte bis zu 1/3 der Gesamtkosten umfassen.

 

Mittels Leiterwagen der Feuerwehr wurde in Höhe der potentiellen Aussichtsplattform die mögliche Rundumsicht geprüft. Demnach ist in der Vegetationsphase von März bis Oktober aufgrund der Höhe und Dichte des Baumbestandes entlang des Mainufers die Sicht auf den Main stark eingeschränkt.