Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Februar 2010

 

 

9.         Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069
Antrag Magistratsvorlage Nr. 001/10 (Dez. I, Amt 10) vom 20.01.2010,
DS I (A) 545
Az: 000-0002-01/1526#1937/2010
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 04.02.2010,
DS I (A) 545/1
Az: 000-0002-01/1526#1954/2010


Beschlusslage:

DS I (A) 545 und DS I (A) 545/1

 


Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich in einer Kooperation am D115-
    Service-Center der Stadt Frankfurt am Main.

2. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (Anlage
    2) zur Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-
    Center der Stadt Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen
    Behördenrufnummer 115 im gemeinsamen Vorwahlbereich 069 wird
    zugestimmt.

3. Die getroffene Vereinbarung gilt zunächst im Rahmen einer Testphase bis
    zum 31.12.2010. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem
    Kostenanteil in Höhe von 75.000 € beteiligen. Die Mittel stehen beim
    Untersachkonto 06400.62020 (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer
    D 115), Sachkonto: 68610000, Produkt: 010114, zur Verfügung.

4. Über das Ergebnis der Testphase, die wünschenswerte Verlängerung der
    Kooperation und die dann zu treffenden finanziellen Festlegungen wird eine
    separate Vorlage zur Entscheidung eingebracht.

5. In der Vorlage nach Ziffer 4 ist neben den exakten Kosten der Fortführung
    der Kooperation darzustellen, ob und ggf. welche kostengünstigen Varianten
    zur Einführung einer bundeseinheitlichen Servicerufnummer in Offenbach
    realisierbar wären sowie zu berichten, ob und ggf. in welcher Weise sich ein
    Verzicht auf eine einheitliche Servicerufnummer negativ auswirken würde.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 545/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Antragstenor der Vorlage DS I (A) 545 wird wie folgt ergänzt:

5. In der Vorlage nach Ziffer 4 ist neben den exakten Kosten der Fortführung der Ko-
    operation darzustellen, ob und ggf. welche kostengünstigen Varianten zur Einführung
    einer bundeseinheitlichen Servicerufnummer in Offenbach realisierbar wären sowie
    zu berichten, ob und ggf. in welcher Weise sich ein Verzicht auf eine einheitliche Ser-
    vicerufnummer negativ auswirken würde.

DS I (A) 545
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Die Stadt Offenbach am Main beteiligt sich in einer Kooperation am D115-Service-
    Center der Stadt Frankfurt am Main.

2. Der in der Anlage beigefügten Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (Anlage 2) zur
    Beteiligung der Stadt Offenbach am Main an dem D115-Service-Center der Stadt
    Frankfurt am Main zur Bedienung der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im
    gemeinsamen Vorwahlbereich 069 wird zugestimmt.

3. Die getroffene Vereinbarung gilt zunächst im Rahmen einer Testphase bis zum
    31.12.2010. Hierfür wird sich die Stadt Offenbach mit einem Kostenanteil in Höhe
    von 75.000 € beteiligen. Die Mittel stehen beim Untersachkonto 06400.62020
    (Bundeseinheitliche Behördenrufnummer D 115), Sachkonto: 68610000,
    Produkt: 010114, zur Verfügung.

4. Über das Ergebnis der Testphase, die wünschenswerte Verlängerung der Koope-
    ration und die dann zu treffenden finanziellen Festlegungen wird eine separate
    Vorlage zur Entscheidung eingebracht.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 05.02.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung