Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 08.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. Mai 2010

 

 

14.      Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gem. § 24 ff SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 151/10 (Dez. II, Amt 51) vom 21.04.2010,
DS I (A) 591
Az: 000-0002-01/1583#2005/2010


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a Abs. 1 und 2
    SGB VIII in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 2 erfolgt in den nach Anlage 1
    festgelegten Ausbaustufen bis 2013.

2. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand für Plätze in Tages-
    einrichtungen und Tagespflege für U 3 wird zum 31.12.2009 gemäß § 24a
    Abs. 2 Nummer 2 wie in Anlage 1 unter „Plätze U3 zum 31.12.2009“ – aus
    35% der Population aufgeführt – festgestellt.

3. Für Hortplätze wird der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum
    31.12.2009 wie in Anlage 1 unter „Hortplätze zum 31.12.2009“ – aus 25% der
    Population aufgeführt – festgestellt.

4. Die Versorgungsquote in Tageseinrichtungen für Kinder ab dem vollendeten
    dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt wird gemäß § 24 Abs. 1 auf 98% der
    Population angehoben.

5. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 4 beschlossenen
    Ausbau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen
    vorzusehen.


Die Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.05.2010

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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