Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.01.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0042 Ausgegeben am 13.07.2011
Eing. Dat. 16.06.2011
Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 171/11 (Dez. III, Amt 20) vom 15.06.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den beiliegenden Beteiligungsbericht 2010 der Stadt Offenbach am Main gemäß § 123a Abs. 3 Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.
Begründung:
Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
Gemäß § 123a Absatz 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.
Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 3 Satz 2 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen. Der Bericht wird darüber hinaus im Internet unter www.offenbach.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Anlage
Verteiler:
8 x Fraktionen
15 x HFB
2 x Minderheitenvertreter HFB
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