Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016

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2011-16/DS-I(A)0052Ausgegeben am 03.08.2011

Eing. Dat. 03.08.2011

 

 

Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtälteste/Stadtältester“ an verdiente Offenbacher Kommunalpolitiker/innen

 

Antrag der Stadtverordnetenvorsteherin vom 03.08.2011, DS-I(A)0052


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Den langjährigen Kommunalpolitiker/innen der Stadt Offenbach am Main

Frau Gertrud Helduser

Frau Ursula Hock

Herrn Bernhard Schönfelder

Herrn Friedrich Serwe

Herrn Stadtrat a.D. Klaus Josef Werné


wird in Würdigung ihrer langjährigen Verdienste um die Stadt Offenbach am Main gemäß § 28 der Hessischen Gemeindeordnung die Ehrenbezeichnung „Stadtälteste“/“Stadtältester“ verliehen.


Begründung:

 

Nach den Vorschriften des § 28 Absatz 2 der Hess. Gemeindeordnung kann die Gemeinde verdienten Bürgern/Bürgerinnen, die als Gemeindevertreter/innen, Ehrenbeamt(e)/innen, hauptamtliche Wahlbeamt(e)/innen oder als Mitglied eines Ortsbeirats insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder ihr Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Die Bezeichnung „Stadtälteste/r“ ist ein Persönlichkeitsrecht von ausschließlich ehrendem Charakter. Besondere Rechte oder Pflichten sind damit nicht verbunden. Der § 4 der Hauptsatzung der Stadt Offenbach am Main deckt sich insoweit mit den Vorschriften des § 28 Abs. 2 HGO.

 

Nach § 51 Nr. 3 HGO gehört die Verleihung und Aberkennung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Gemeindevertretung.

 

Frau Gertrud Helduser, Frau Ursula Hock, Herr Bernhard Schönfelder, Herr Friedrich Serwé und Herr Stadtrat a.D. Klaus Josef Werné erfüllen die Voraussetzungen des
§ 28 Abs. 2 HGO.

 

Frau Gertrud Helduser war von 1988 bis 2011 ununterbrochen Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main. Sie gehörte während dieser gesamten Zeit dem Sozialausschuss – früher Sozial- und Wohlfahrtsausschuss genannt - an. Darüber hinaus war sie langjähriges Mitglied im Jugendhilfeausschuss sowie in verschiedenen Kommissionen und Aufsichtsräten überwiegend im sozialen Bereich.

Frau Ursula Hock war von 1989 bis 2011 ununterbrochen Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main. Sie gehörte während dieser gesamten Zeit dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. HFB an. Außerdem gehörte sie verschiedenen Betriebskommissionen und Kommissionen an.

 

Herr Bernhard Schönfelder war von 1986 bis 2011 ununterbrochen Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main. Er gehörte während dieser gesamten Zeit dem Bauausschuss bzw. UPB an, davon die meiste Zeit als stellv. Vorsitzender bzw. Vorsitzender.

 

Herr Friedrich Serwé war von 1983 bis 2011 mit nur einer kurzen Unterbrechung Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main. In der Legislaturperiode 2006 – 2011 war er ihr Alterspräsident. In seiner Zeit als Stadtverordneter hat er seine Erfahrung als Mitglied in allen 4 heute bestehenden Ausschüssen eingebracht.

 

 

Herr Klaus-Joseph Werné war von 1972 bis 2006 ununterbrochen Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main, davon von 2001 – 2006 als stellv. Stadtverordnetenvorsteher. Bereits davor gehörte er als Schriftführer dem Präsidium an. Er gehörte während seiner Zeit als Stadtverordneter zahlreichen Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten an. Von 2004 bis 2006 war er stellv. Vorsitzender des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für Beteiligungen.

 

Von 2006 bis 2011 gehörte Klaus-Joseph Werné als ehrenamtlicher Stadtrat dem Magistrat an.

 

Alle genannten Persönlichkeiten haben sich in vorbildlicher Weise für ihre Stadt eingesetzt und durch ihre lange ehrenamtliche politische Arbeite Verdienste um Offenbach erworben.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.