Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0054Ausgegeben am 04.08.2011

Eing. Dat. 04.08.2011

 

 

 

 

Grundsicherung für Arbeitssuchende – Antrag der Stadt Offenbach auf Zulassung als kommunaler Träger der Leistungen des Sozialgesetzbuches II;

Errichtung eines Eigenbetriebs als kommunales Jobcenter

Antrag Magistratsvorlage Nr. 219/11 (Dez. II, Amt 81) vom 03.08.2011

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

1.   Die in der Anlage beigefügte Satzung für den Eigenbetrieb „MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach“ wird verabschiedet.

2.   Das Stammkapital in Höhe von 50.000 € wird im Haushalt unter USK 87800.93040 „Einlage Stammkapital Eigenbetrieb MainArbeit“, Sachkonto 11309000, Produkt 01.01.07 zur Verfügung gestellt.

3.   Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Nachtrag 2011.

Begründung

Die Stadt Offenbach hat die Zulassung als kommunaler Träger des SGB II erhalten und hat ab dem 01.01.2012 die Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Gem. § 6a Abs. 5 SGB II sind zugelassene kommunale Träger verpflichtet, „besondere Einrichtungen für die Erfüllung der Aufgaben“ zu errichten. Dafür bietet sich neben der Anstalt öffentlichen Rechts die Rechtsform des Eigenbetriebs an.

Mit der Neufassung des SGB II wurden umfassende Unterstützungs- und Förderungsleistungen für Erwerbslose und ihre Familien zusammengefasst. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket kamen weitere Leistungen für Kinder und Jugendliche hinzu, die seit 01.01.2011 von der MainArbeit zu erbringen sind. Die wirksame Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit weiteren städtischen Organisationseinheiten und ist vor allem verknüpft mit den kommunalen Leistungen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Deshalb empfiehlt sich der Eigenbetrieb als geeignetere Organisationsform.

Auch aus personalrechtlicher Sicht ist der Eigenbetrieb eine zweckmäßige und bei der Stadt für die Erledigung kommunaler Aufgaben mehrfach bewährte Organisationsform.

Da die Einrichtung zum 01.01.2012 vollständig arbeitsfähig sein muss und die notwendigen Vorarbeiten für die organisatorische, finanzielle und personelle Struktur unverzüglich beginnen müssen, ist eine rasche Beschlussfassung zu Errichtung des Eigenbetriebs erforderlich.

Die Vorlage ist mit dem Referat Recht abgestimmt.

Anlage: Satzung des Eigenbetriebs „MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach“

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