Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 27.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0059Ausgegeben am 18.08.2011
Eing. Dat. 04.08.2011
Nachtragshaushaltssatzung 2011 und Nachtragshaushaltsplan 2011
Antrag Magistratsvorlage Nr. 221/11 (Dez. III, Amt 20) vom 03.08.2011
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) der beigefügte gesonderte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2011 wird festgestellt und
die beigefügte gesonderte Nachtragshaushaltssatzung 2011 wird beschlossen,
b) die sich aus der gesonderten Nachtragshaushaltssatzung 2011 und dem gesonderten
Nachtragshaushaltsplan 2011 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investiti-
onsprogramm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2011 (für die
Jahre 2011 bis 2015) berücksichtigt.
Begründung:
Nach § 114e HGO in Verbindung mit § 97 HGO ist die gesonderte Nachtragssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die gesonderte Nachtragssatzung schließt die Aktualisierung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis- / Gesamtfinanzhaushalts, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114e HGO i.V. mit § 8 GemHVO Doppik), ein.
Die gesonderte Nachtragshaushaltssatzung 2011 dient der Aktualisierung der Haushaltsplanung. Der gesonderte Nachtragshaushalt enthält die zum Zeitpunkt der Aufstellung übersehbaren Veränderungen.
Die Veränderungen des Ergebnishaushaltes und des Finanzhaushaltes usw. sind im gesonderten Nachtragshaushaltsplan selbst und im beigefügten Vorbericht erläutert.
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.