Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.03.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2011 - 2016


2011-16/DS-I(A)0063Ausgegeben am 06.09.2011

Eing. Dat. 01.09.2011

 

 

 

 


Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe § 114g HGO für das EFRE-Projekt  „Lokale Ökonomie“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 242/11 (Dez. I, Amt 49.0) vom 31.08.2011


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Für das Projekt „Lokale Ökonomie“ wird gem. § 114g HGO eine außerplanmäßige
    Ausgabe in Höhe von 60.000 € bei dem USK 30000.67421 EU-Projekt „Lokale
    Ökonomie, Sachkonto 71280000, Produkt 04.10.01 bewilligt.

2. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 € bei dem USK
    30000.16421 EU-Projekt „Lokale Ökonomie“, Sachkonto 54790001, Produkt
    04.10.01. Die Differenz von 40.000 € führte bereits im Rahmen des
    Jahresabschlusses 2010 zu Mehreinnahmen bei dem USK 30000.17700 Projekt
    "Kreativwirtschaft und Stadtentwicklung" - Zuwendung EU, Sachkonto 54280000,
    Produkt 04.10.01.

3. Die entsprechende Umsetzung erfolgt über die Änderungsliste zum
    Nachtragshaushalt 2011.


Begründung:

 

Mit den Mitteln des kommunalen EFRE-Förderprogramms beteiligt sich das Land Hessen am Programm „Lokale Ökonomie“ in Offenbach.

Zur Umsetzung dieses Programms, an dem das Forum Kultur und Sport sowie das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie das Amt für Europaangelegenheiten beteiligt sind, wurden bereits Förderrichtlinien verabschiedet. Ziel des Projektes ist, Offenbach als Standort der Kreativwirtschaft durch gezielte Fördermaßnahmen zu stärken (s. a. Beschlüsse des Magistrats vom

11.08.2010 (302/10) und vom 26.01.2011 (12/11).

 

Auf Antrag aus dem Jahre 2009 wurden 2010 Fördermittel in Höhe von 297.000,-- € bewilligt. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 594.000,-- €. Darunter ist ein kommunaler Eigenanteil von 75.000,-- €, der sich aus 70.000,-- € für vorhandenes städt. Personal sowie 5.000,-- € für Öffentlichkeitsarbeit zusammen setzt. Der Restbetrag sind Eigenanteile der geförderten Unternehmen sowie sonstiger Beteiligter (Verbände, Sozialträger usw.). Das Projekt ist auf die Dauer von vier Jahren ausgelegt.

Die Differenz von 40.000,-- € zwischen Einnahmen und Ausgaben ist durch eine Vorauszahlung des Landes entstanden, die am 22. Dezember 2010 auf dem Untersachkonto 30000.17700 vereinnahmt wurde und nicht mehr im Nachtrag 2010 umgesetzt und in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden konnte.

 

Aus diesen Mitteln wird eine Quartiersagentur für die operative Programmumsetzung eingerichtet. Auf Ausschreibung im Oktober 2010 wurde der „Planstation“ (Brautmann/Wittmann GbR) der Auftrag erteilt, diese Agentur im Projektzeitraum zu betreiben.

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.