Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2011 - 2016
2011-16/DS-I(A)0070Ausgegeben am 15.09.2011
Eing. Dat. 15.09.2011
Bildung des Verwaltungsausschusses des Jugendbildungswerkes des Jugendamtes der Stadt Offenbach a. M. für die bis 31.03.2016 dauernde Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 260/11 (Dez. I, Amt 10) vom 14.09.2011
Die Stadtverordnetenversammlung wolle dem Magistrat vier Stadtverordnete sowie deren persönliche Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen, die zugleich stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sein sollen, vorschlagen.
Begründung:
Laut § 4 der Satzung für das Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach a. M. besteht der Verwaltungsausschuss als beschließendes Organ des Jugendbildungswerkes u. a. aus vier Stadtverordneten sowie deren Stellvertretern bzw. Stellvertreterinnen, die zugleich stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sein sollen.
Die Mitglieder und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen werden vom Magistrat für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung berufen.
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